Marokko – Aktualisierung der COVID-19 Einreiseregeln.

Keine Änderung gab es bezogen auf Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden.

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Flughafen
Flughafen Oujda in Marokko

Einreisende nach Marokko müssen grundsätzlich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Zusätzlicher PCR-Test für Reisende aus Länderliste B

Rabat – Die marokkanischen Behörden haben erneut Änderungen bei den Einreiseregeln und bei der Einstufung der Länder nach ihrer COVID-19 Risikobewertung vorgenommen. Das vom Gesundheitsministerium aktualisierte sog. Einreiseprotokoll für internationale Reisen greift ab dem heutigen Donnerstag, dem 18. November 2021 Mittenacht.

Folgende Vorgaben gelten für alle Reisende aus dem Ausland nach Marokko:

  • Gesundheitsformular bleibt erhalten, welches vor dem Einsteigen online heruntergeladen werden sollte (wird auch an Bord des Flugzeugs oder Schiffes verteilt) und ordnungsgemäß ausgefüllt sein muss, insbesondere die Adresse des Reisenden und zwei Telefonnummern, die es ermöglichen, ihn bei Bedarf während der ersten 10 Tage nach seiner Ankunft auf dem Staatsgebiet Marokkos zu erreichen.
  • Doppelte Temperaturkontrolle, systematisch bei der Ankunft.
  • Zufallskontrolle zur Durchführung von Schnelltests bei der Ankunft.
  • Einhaltung der in Marokko geltenden COVID-19 Maßnahmen: Tragen einer Maske, körperliche Distanzierung und Handhygiene.

Länder der Liste A

  • Ein Zertifikat, das bestätigt, dass die einreisende Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist.
    (Anm. des Autors: Da alle Länder der UNO auf der Länderliste A stehen, folgt daraus, dass man ungeimpft praktisch nicht mehr nach Marokko einreisen kann.)

Länder der Liste B

  • Eine Bescheinigung, dass die einreisende Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, und ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist (Zeit zwischen Probenahme und Einreise).
  • Im Falle eines positiven Antigenen Tests (Schnelltest) bei der Ankunft werden Marokkaner und in Marokko ansässige Ausländer, von einer Gesundheitseinrichtung betreut, wobei eine zehntägige Einschließung (Quarantäne) gemäß dem geltenden Gesundheitsprotokoll erfolgt. Alle anderen Passagiere, die bei der Ankunft positiv getestet werden, dürfen nicht einreisen.
  • Beachten Sie, dass Kinder unter 6 Jahren von der PCR-Testung befreit sind.

Spanien von der Länderliste B auf Länderliste A verschoben.

Die marokkanischen Behörden haben die COVID-19 Risikolage für Spanien neu bewertet. Für Spanien geht man nun von einem geringeren COVID-19 Risiko aus, weshalb man Spanien nun auf die Länderliste A setzt.

Keine Änderung gab es bezogen auf Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Hier gelten die Einreisevorschriften der Länderliste B. Auch die Unterbrechung von Direktflügen bleibt bis auf weiteres bestehen.

Vollständige Länder-Liste A und B

Landerliste A
COVID-19 Einreise – Länderliste A Stand 18. November 2021
Länderliste B
COVID-19 Einreise – Länderliste B Stand 18. November 2021
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