StartGesellschaftMarokko – Amnesty International prangert Verhaftung von Rida Benotmane an.

Marokko – Amnesty International prangert Verhaftung von Rida Benotmane an.

AI fordert von den marokkanischen Behörden die „umgehende und bedingungslose“ Freilassung.

Rida Benotmane wegen mutmaßlicher „Beleidigung eines Staatsorgans“ und „Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen“ in Untersuchungshaft.

Rabat- Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) fordert von den in Marokko verantwortlichen Institutionen die Freilassung von Rida Benotmane, einem Juristen und Menschenrechtsaktivisten, der Mitglied der marokkanischen Menschenrechtsorganisation „Association Marocaine des Droits Humains“ sei, und vor Kurzem von den Sicherheitsbehörden des Königreiches verhaftet und inzwischen in Untersuchungshaft genommen wurde.

Laut Angaben von AI auf ihrer Webseite sei Herr Benotmane am 9. September 2022 von der Polizei in Casablanca im Zusammenhang mit mehreren Social Media Postings und Youtube – Beiträgen aus dem Jahr 2021 zunächst befragt und dann anschließend in Untersuchungshaft genommen worden.

Amnesty International
Amnesty International Rida Benotmane Webseite 31102022

Ermittlungen wegen mutmaßlicher „Beleidung eines Staatsorgans“ und „Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen“

Wie Amnesty International weiter ausführt, habe Herr Benotmane in seinen Postings beklagt, dass die Behörden die Rufe nach sozialer Gerechtigkeit ignorieren würden.
Zusätzlich habe er 2021 mit Bezug auf den damals eingeführten COVID-19 Gesundheitspass darauf hingewiesen, dass die marokkanischen Behörden die Corona-Impfpässe als ein Mittel der Unterdrückung einsetzen könnten.

AI beklagt nun, dass Rida Benotmane seit seiner Befragung im September „unter konstruierten Anklagen, die sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen, im Gefängnis Arjat-1 in der Stadt Salé im Nordwesten des Landes inhaftiert“ sei. Die zuständige marokkanische Staatanwaltschaft in Rabat habe am 10. September 2022 Anklage erhoben. Unter anderem wegen „Beleidigung eines Staatsorgans” (Paragraf 265 des marokkanischen Strafgesetzbuchs), „Beleidigung von Beamten während der Dienstzeit” (Paragraf 263) und „Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen” (Paragraf 447-2).

Die NGO fordert von den marokkanischen Behörden die „umgehende und bedingungslose“ Freilassung.

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