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Marokko – Anklagen von Amnesty International – Minister des DIDH nehmen Stellung.

AI klagt Marokko wegen Verletzung von grundlegenden Menschenrechten sowie Folter und Eingriffe in die Privatsphäre durch Spionagesoftware an. Regierung kritisiert Jahresbericht 2021

Amnesty International (AI) prangert erneut Menschrechtsverletzungen im Königreich an – marokkanischer DIDH spricht von systematischer Kampagne der NGO gegen Marokko.

Rabat – Die nicht Regierungsorganisation für Menschenrechte Amnesty International (AI) stellte in der vergangenen Woche ihren Jahresbericht 2021 den Medien vor. Spezifisch beurteilt AI die Situation in den meisten Ländern der Welt und macht auf wahrgenommene Menschenrechtsverletzungen aufmerksam.

Auch in diesem neuen Bericht 2021 kritisierte Amnesty International das nordafrikanische Königreich Marokko in grundlegenden Bereichen umfangreich, breit und deutlich.

In dem spezifischen Länderkapitel, mit der Überschrift „Marokko und die Westsahara“ werden eine Reihe von mutmaßlichen Verletzungen aufgelistet.

Die Vorwürfe reichen von der Einschränkung der Redefreiheit, des Demonstrationsrechts, Misshandlungen und Schikanen vor allem gegen Sahraouis in der Westsahara / marokkanische Sahara, über politisch motivierter Rechtsverfahren und Urteile sowie der Benachteiligung der LGBTI – Gemeinschaft.

Dabei wirft die NGO dem marokkanischen Staat vor, den im Mai 2020 ausgerufenen COVID-19 Gesundheitsnotstand für die Einschränkungen der Rechte von Bürgerinnen und Bürger zu missbrauchen. Die Délégation interministérielle aux droits de l’Homme (DIDH) (Interministerielle Delegation für Menschenrechte) hat Stellung zum aktuellen Bericht genommen.

DIDH spricht von einer systematischen Kampagne von Amnesty International gegen Marokko.

Nach Ansicht des DIDH sind die Positionen der Organisation, die sie in ihrem Ende März veröffentlichten Jahresbericht zum Ausdruck bringt, „das Ergebnis einer systematischen Kampagne, da sie den Konflikt um die marokkanische Sahara, der im Rahmen des UN-Sicherheitsrats behandelt wird, nicht mit der nötigen Distanz betrachtet, sich in Justizangelegenheiten einmischt und nicht in der Lage ist, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen”.

„Amnesty International ist nach wie vor an einer systematischen Kampagne gegen Marokko beteiligt und missachtet die Regeln, die sie als größte Organisation und seit Jahrzehnten zur Untermauerung ehrlicher, effektiver, fairer und objektiver Ermittlungen propagiert.“

Das DIDH erklärt in diesem Zusammenhang, dass der AI – Bericht „das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gerichtsfällen missbräuchlich erwähnt hat, ohne Beweise für die Verletzung dieses Rechts vorzulegen. Auch zur Frage der Versammlungsfreiheit, die in demselben Text ebenfalls missbräuchlich behandelt wurde, wurden keine Argumente vorgebracht”.

Der Vorwurf von unfairen Gerichtsverfahren

Marokko betont seit vielen Jahren, dass es eine unabhängige Justiz habe und zugleich weitere Reformen bei den gegebenen Gesetzen anstrebe sowie gegen Korruption vorgehen würde.

Amnesty International wirft Marokko ebenfalls seit Jahren vor, dass es in dem nordafrikanischen Königreich weiterhin zu unfairen Verfahren komme und die Justiz durch die Politik und herrschende Elite als Instrument gegen Oppositionelle eingesetzt wird oder dazu dient, Meinungsfreiheit oder kritischen Journalismus zu unterdrücken. Auch im aktuelle AI – Report findet sich diese Kritik wieder und die NGO macht dies vor allem an Gerichtsverfahren gegen den Investigativ Journalisten und Aktivisten Omar Radi und dem Menschenrechtsaktivisten Maati Monjib fest, wobei auch auf weitere Maßnahmen gegen Youtuber, Social Media Influencer und ähnlich agierende Personen hingewiesen wird.

Marokko – Haftstrafe für Historiker und Aktivist Maâti Monjib

Ihnen allen sei die „rechtmäßige Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung“ verwehrt worden.

Laut AI – Bericht seien Mindestens sieben Personen wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit „festgenommen und/oder vor Gericht gestellt“ worden.

Omar Radi wurde im Jahr 2021 in einem Berufungsverfahren wegen Spionage und Vergewaltigung zu sechs Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
AI kritisiert bei diesem Fall „ein Verfahren, das nicht den internationalen Standards für ein faires Verfahren entsprach”, und stellt fest, dass Radi „nicht in der Lage war, sein Recht auszuüben, alle gegen ihn vorgebrachten Beweise einzusehen und gegebenenfalls anzufechten”.

AI nennt auch die Fälle von Jamila Saadane, die zu drei Monaten Gefängnis wegen Videos, die sie auf YouTube hochgeladen hatte und in denen sie die marokkanischen Behörden beschuldigt habe, Prostitutionsringe und Menschenhandel in Marrakesch gedeckt zu haben sowie den Fall Essabi Yahdih, Journalist und Direktor des Online-Mediums Algargarat in der Westsahara / marokkanischen Sahara, der im Mai u.a. wegen des Filmens oder Fotografierens eines Militärstützpunktes nahe Dakhla zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sei.

Für die DIDH ist „die Position von Amnesty International nichts anderes als eine politische Einmischung in eine Maßnahme, die unter die nationale Souveränität fällt und die sie in Widerspruch zu dem setzt, was dieselbe Organisation seit fast einem Vierteljahrhundert in ihrem Handbuch zur Beobachtung fairer Gerichtsverfahren festlegt”.

In diesem Handbuch, so der DIDH, stelle AI selbst fest, dass „die Beurteilung der Fairness eines Verfahrens ein komplexer Prozess ist, bei dem viele Parameter eine Rolle spielen. Jeder Fall ist einzigartig und muss inhaltlich und umfassend geprüft werden. Im Allgemeinen geht es darum, festzustellen, ob das Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen abläuft”, fügt die das DIDH hinzu.

„Gerade dieses Beispiel war Gegenstand der vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung des Nationalen Menschenrechtsrats (CNDH), der in einem Bericht unter anderem zu dem Schluss gekommen war, dass die Bedingungen für ein öffentliches Verfahren eingehalten worden waren”, stellt die DIDH weiter fest.

Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit

Im Jahresbericht 2021 klagt AI an, dass die marokkanischen Behörden „mindestens viermal friedliche Demonstrationen von Personen, die eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen forderten, niedergeschlagen und sich dabei auf das Gesetzesdekret zum COVID-19 Gesundheitsnotstand berufen haben, um die Forderungen von Arbeiterinnen und Arbeitern abzulehnen”.

Im Bericht heißt es u.a. dazu: „Im April nahm die Polizei willkürlich 33 Lehrerinnen und Lehrer fest, die in Rabat friedlich gegen bildungspolitische Maßnahmen demonstrierten, die ihrer Meinung nach dem öffentlichen Bildungswesen schaden. Die Polizei löste die Demonstranten gewaltsam auf, obwohl diese die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, wie z. B. körperliche Distanzierung, einhielten. Die Lehrkräfte wurden nach 48 Stunden vorübergehend freigelassen, aber sie wurden weiterhin wegen Anstiftung zu einer unbewaffneten Versammlung ohne Genehmigung, Verstoß gegen den Gesundheitsnotstand und Beleidigung von Beamten angeklagt.”

Nach Ansicht des DIDH ignorierte der Bericht „die Tatsache, dass eine Gruppe von Lehrkräften während des Gesundheitsnotstands seit mehr als zwei Jahren dutzende Male Versammlungen organisiert und demonstriert hat”, und fügte hinzu, dass „bei Erwähnung der gewaltsamen Auflösung der Demonstranten das Dokument nicht einmal einen Satz dafür verwendet, wie, in welchem Rahmen und mit welchem Schaden diese Handlung durchgeführt wurde, während es gleichzeitig versucht, das legitime Recht der zuständigen Behörden auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gemäß internationalen Standards zu verleugnen, (…). Die Parlamentarische Kontrollkommission stellt fest, dass die gleiche Logik, die diesen Bericht begleitet, auf die Frage der Festnahme der Demonstranten und ihrer Vorführung vor Gericht angewandt wird, als handele es sich dabei um einen eklatanten Verstoß, obwohl das Dokument offen zugibt, dass sie nach 48 Stunden vorläufig freigelassen wurden”.

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AI wirft Sicherheitsbehörden Folterpraktiken gegen Häftlinge vor.

„Personen wurden unter extrem harten Bedingungen festgehalten, insbesondere mit längerer Einzelhaft und auf unbestimmte Zeit, was gegen das Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstößt”, heißt es u.a. in dem AI – Bericht.

Die Délégation interministérielle aux droits de l’Homme (DIDH) bezeichnete diese Vorwürfe als „fragwürdige Behauptungen” und stellte seinerseits fest, dass „der Bericht nicht angibt, aus welcher Quelle diese Informationen stammen, wie sie beschafft und wie viele Fälle dokumentiert wurden”.

Nach Ansicht der interministeriellen Delegation „sollten die Verfasser des Berichts die Arbeit des Nationalen Folterpräventionsmechanismus und die Berichte der meisten Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema zur Kenntnis nehmen, von denen die meisten wichtige Partner bei Projekten zur Förderung der Rechte von Häftlingen sind”.

Amnesty International nennt mehrere Fälle. Da wird der Fall des Journalist Soulaimane Raissouni genannt, ehemaliger Chefredakteur der Zeitung Akhbar Al Yaoum, der seit seiner Inhaftierung im Mai 2020 in Einzelhaft gehalten worden sei. Aus Protest gegen diese Maßnahme sei er am 8. April in einen Hungerstreik, den er nach 118 Tage beendete, getreten.

Mohamed Lamine Haddi wurde laut Amnesty International im Zusammenhang mit der „Gdeim-Izik-Demonstration“ (Anm. d. Autor Protestkamp in der Westsahara / marokkanischen Sahara) verurteilt und sei seit 2017 in Einzelhaft. „Im März beendeten Gefängniswärter seinen Hungerstreik, um gegen die Misshandlungen zu protestieren, denen er ausgesetzt war: Sie zwangsernährten ihn, was nach internationalem Recht als Folterakt gilt.“

Angehörige der Sicherheitskräfte seien im Jahr 2021 mindestens dreimal in das Haus von Sultana Khaya eingedrungen. Diese „saharauische Aktivistin“ habe davon berichtete, dass sie während einer solchen „Operation im Mai von Agenten der Sicherheitskräfte“ geschlagen wurde und es auch den Versuch gab, sie mit „Schlagstöcken zu vergewaltigen“. Ihre Schwester sei „misshandelt und vergewaltigt“ worden. „Am 15. November brachen Angehörige der Sicherheitskräfte in ihre Wohnung ein, vergewaltigten sie und griffen ihre beiden Schwestern und ihre 80-jährige Mutter sexuell an“, so der Bericht von Amnesty International.

Die DIDH ihrerseits wolle klarstellen, dass „die regionale Menschenrechtskommission zwischen Dezember 2020 und Juli 2021 17 Mal versucht hatte, diese Frau anzuhören”, wobei Khaya nur ein einziges Mal auf diese Aufforderungen reagiert habe.

„Es dauerte nur kurze Zeit, bis die irreführende Darstellung der angeblichen „saharauischen Aktivistin” ein Ende fand, nachdem man sich von ihrer offensichtlichen Mitgliedschaft in der Polisario mit ihrer militärischen Kleidung überzeugt hatte”, so die Stellungnahme des DIDH weiter.

Das DIDH stellt weiter fest, „dass die Foltervorwürfe nach dem Inhalt des Berichts, der Gegenstand dieser Klarstellung ist, unbegründet und bedeutungslos sind. Eine derart schwerwiegende Behauptung darf nicht zum Gegenstand politischer Zuspitzung gemacht werden. In jedem Fall hat unser Land endgültig mit der Folter als schwerwiegende Verletzung gebrochen, ebenso wie mit willkürlichen Verhaftungen und dem Verschwindenlassen von Personen.“

Verletzung des Rechts auf Privatsphäre – der Fall Pegasus

In dem aktuellen Bericht erinnert AI daran, dass man in 2021 zum Rechercheteam von Forbidden Story gehört hat, dass den Einsatz der Spionagesoftware Pegasus, des israelischen Softwareunternehmens NSO Group, aufgedeckt habe.

Bereits im Jahr 2021 erhob AI gegen über Marokko den Vorwurf, die Software eingesetzt zu haben und auch im Bericht wird dieser wiederholt.
Amnesty International wirf Marokko konkret vor, die Spionagesoftware gegen Journalisten, Aktivisten und Politiker französischer und marokkanischer Nationalität eingesetzt zu haben. Dabei seien die Geräte von Hicham Mansouri, einem marokkanischen Journalisten, der in Frankreich im Exil lebt, von Claude Mangin, dem Anwalt von Naama Asfari, einer in Marokko inhaftierten saharauischen Aktivistin, und von Mahjoub Maliha, einem saharauischen Menschenrechtsverteidiger von der Pegasus-Software infiziert worden.

Die DIDH wies ihrerseits die Anschuldigungen der internationalen NGO zurück. „Die DIDH kann nur den Widerspruch feststellen, der zwischen den Behauptungen von AI und ihrer Methodik besteht, die Untersuchungen „systematisch und neutral” durchzuführen und “Menschenrechtsverletzungen mit Genauigkeit, Schnelligkeit und Entschlossenheit aufzudecken”, wie sie es in ihrer 2019 geänderten Satzung festlegt.“

Marokko geht seit letztem Jahr gegen AI, Forbidden Storya sowie gegen zahlreiche Medien des Recherchenetzwerkes juristisch vor. Die damalige Regierung von Premierminister El Othmani hat sehr schnell und deutlich abgestritten, überhaupt im Besitz dieser Software zu sein. Eine Position, die auch von israelischer Stelle unterstützt wurde. Sowohl in Frankreich, in Spanien als auch in Deutschland sind Klagen anhängig.

Marokko – Klage wegen Pegasus Berichterstattung in Frankreich abgewiesen.

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