Marokko – Bedingte Öffnung der Grenzen für Aus- und Einreisen per Flugzeug und per Schiff.

Marokkanisches Außenministerium gibt aktuelle Regeln bekannt.

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RAM
Quelle RAM: Flugzeug der Royal Air Maroc am Boden

Flüge von und nach Marokko sowie Fährschiffverbindungen werden ab 15. Juni 2021 unter Einschränkungen und besonderen Bedingungen wieder aufgenommen.

Rabat – Die marokkanischen Behörden haben beschlossen, die Flüge von und nach dem Königreich Marokko ab Dienstag, den 15. Juni 2021, wieder aufzunehmen, teilte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und Marokkaner im Ausland (Außenministerium) am Sonntagabend (6. Juni 2021) mit und fügte hinzu, dass diese Flüge in Sinne von Ausnahmegenehmigungen stattfinden werden, da der marokkanische Luftraum weiterhin als geschlossen anzusehen ist.

Hier der Inhalt der Pressemeldung des marokkanischen Außenministeriums:

„Basierend auf den positiven Indikatoren der epidemiologischen Situation im Königreich Marokko und dem Rückgang der Zahl der COVID-19 Fälle, insbesondere nach der Ausweitung der Impfkampagne in unserem Land, haben die marokkanischen Behörden neue schrittweise Maßnahmen ergriffen, um die Beschränkungen für Reisende zu lockern, die in das nationale Territorium einreisen wollen“, sagte das Ministerium in seiner Erklärung.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr von im Ausland lebenden Marokkanern in das Land zu erleichtern, fügte es hinzu.

Das Ministerium sagte, dass „diese Operation nach einem Ansatz erfolgen wird, der eine schrittweise Öffnung – unter Berücksichtigung der Entwicklung der nationalen und internationalen epidemiologischen Situation – und die Erhaltung der Errungenschaften unseres Landes zur Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus kombiniert“.

In diesem Zusammenhang wurden die Länder in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums auf der Grundlage offizieller epidemiologischer Daten, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder von diesen Ländern selbst über ihre offiziellen Websites veröffentlicht wurden, in zwei Listen eingeteilt.

Liste „A“ umfasst alle Länder mit positiven Indikatoren hinsichtlich der Kontrolle der epidemiologischen Situation, insbesondere der Verbreitung von Virusvarianten.

Somit können Reisende aus diesen Ländern – unabhängig davon, ob es sich um marokkanische Staatsangehörige, in Marokko ansässige Ausländer oder Staatsbürger dieser Länder bzw. dort lebende Ausländer handelt – Zugang zum marokkanischen Hoheitsgebiet erhalten, wenn sie einen Impfpass und/oder ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen können, der frühestens 48 Stunden vor der Einreise in das nationale Hoheitsgebiet durchgeführt wurde.

„Die Inhaber ausländischer Impfbescheinigungen werden von denselben Erleichterungen profitieren, die der marokkanische Impfausweis den marokkanischen Staatsbürgern auf dem nationalen Territorium gewährt,“ erklärt das Ministerium weiter.

Was die Liste „B“ betrifft, so handelt es sich um eine einschränkende Liste aller Länder, die nicht von den Erleichterungen der Liste „A“ betroffen sind und in denen eine Ausbreitung der Coronavirus – Varianten oder das Fehlen genauer Statistiken über die epidemiologische Situation zu befürchten ist.

Reisende aus Ländern, die auf dieser Liste stehen, müssen vor der Reise eine Ausnahmegenehmigung einholen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der weniger als 48 Stunden vor der Einreise in das nationale Territorium durchgeführt wurde, und sich dann einer 10-tägigen medizinischen Isolierung unterziehen.

„Die „A- und B“-Listen werden regelmäßig auf den Webseiten der Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten, Gesundheit und Tourismus veröffentlicht,“ sagte dieselbe Quelle und merkte an, dass die beiden Listen je nach Bedarf mindestens zwei Mal im Monat aktualisiert werden.

Was die Rückführung von im Ausland lebenden Marokkanern auf dem Seeweg im Rahmen der Operation „Marhaba 2021″ betrifft, so wird diese von den gleichen maritimen Transitpunkten wie im letzten Jahr unter Anwendung der oben erwähnten Gesundheitsbedingungen stattfinden,“ heißt es in der Erklärung weiter und es heißt weiter, dass die Reisenden zusätzlich zum PCR-Test, der beim Boarding vorgelegt wird, einen weiteren Test an Bord durchlaufen werden, um maximale gesundheitliche Sicherheit für sich und ihre Angehörigen zu gewährleisten.

Merhaba
Mohammed V Stiftung für Solidarität MRE Flughafen

Liste A enthält die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die nicht in Liste B aufgeführt sind.

Liste B enthält Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bolivien, Botswana, Brasilien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Chile , Kolumbien, Kongo (DRC), Kuba, Vereinigte Arabische Emirate, Eswatini, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jamaika, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Lesotho, Lettland, Liberia, Litauen, Madagaskar, Malaysia, Malawi, Malediven, Mali, Mauritius, Mexiko, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Oman, Uganda, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Katar, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Volksrepublik Korea, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südafrika, Sri Lanka, Südsudan, Syrien, Tansania, Tschad, Thailand, Togo, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vietnam, Jemen, Sambia und Zimbabwe.

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