StartGesellschaftMarokko – Erhöhtes Strafmaß nach Vergewaltigung im Berufungsverfahren

Marokko – Erhöhtes Strafmaß nach Vergewaltigung im Berufungsverfahren

Sexuelle Gewalt in Beziehungen strafbar

Gericht glaubt Opfer trotz schwieriger Beweislage und korrigiert Urteil aus der ersten Instanz.

El Jadida – Eine vergewaltigte Frau hat ihren Rechtsstreit in zweiter Instanz gewonnen, nachdem das Gericht in El Jadida die Strafe für den mutmaßlichen Vergewaltiger aus der ersten Instanz erhöht hat.

Die Strafkammer des Gerichts in zweiter Instanz hat die Strafe für einen Mann, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, in der Berufung erhöht. Statt zwei Monaten Gefängnis muss er nun zwei Jahre abbüßen und eine Entschädigung von 30.000 marokkanische Dirham MAD zahlen. Dies berichtete die Tageszeitung Assabah in ihrer gestrigen Ausgabe.

Assabah berichtete in seiner Ausgabe vom Montag, 27. Juni 2022, über diesen Fall. Nach Angaben der Zeitung hatte das Gericht den Sachverhalt neu bewertet, sodass ein höheres Strafmaß als in der ersten Instanz verhängen wurde.

Sexuelle Gewalt in Beziehungen strafbar

Der Fall begann damit, dass sich das Opfer an die Polizei wandte, um eine Vergewaltigung anzuzeigen, derer sie mutmaßlich vor einiger Zeit zum Opfer gefallen sei, so die Tageszeitung Assabah. Sie gab an, sie habe ihren angeblichen Vergewaltiger zuvor über soziale Medien kennengelernt, kurz nachdem sie sich von ihrem ersten Ehemann scheiden ließe. Der Kontakt zwischen den beiden Personen wurde immer intensiver bzw. enger, bis der Mann an der Tür des Opfers erschien. Als die junge Frau die Tür öffnete, sei sie ins Haus gestoßen bzw. in das Schlafzimmer gezerrt bzw. geschleift worden. Als sie sich dann jedoch weigerte, mit dem Angeklagten Sex zu haben, änderte er sein gewalttätiges Verhalten: Er versprach der Frau die Ehe, um sie doch noch zu überreden.

Die Treffen zwischen den Beiden seien fortgesetzt worden, berichtete die Zeitung. Bis zu dem Tag, an dem sie schwanger wurde. Als der Mann das herausfand, brach er sein Versprechen. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Wie die Zeitung berichtete, leugnete der Angeklagte zunächst jeglichen körperlichen Kontakt mit dem Opfer. Er behauptete sogar, sie habe ihn wegen bezahlten Sex belästigt, bevor er mit handfesten Beweisen, einschließlich DNA-Analysen, konfrontiert wurde.

In erster Instanz plädierte die Verteidigung des Angeklagten auf Unzucht und nicht auf Vergewaltigung mit anschließender Schwangerschaft, was das Gericht in seinem ersten Urteil akzeptierte. In der Berufung wurde jedoch erneut eine Vergewaltigung festgestellt.

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