Marokko – Flugverbindungen bis 10. Juni 2021 ausgesetzt.

Sonderflüge sind weiterhin möglich.

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Flughafen
Quelle ONDA - Flughafen Mohammed V. Casablanca

Aktuelle NOTAM informiert alle Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften über die Verlängerung der Reisebeschränkungen von und nach Marokko

Rabat – Die marokkanische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat ihre NOTAM (eine Melde- und Informationsbenachrichtigung an die nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden) aktualisiert. Der Meldung ist zu entnehmen, dass die ausgesetzten Flugverbindungen und die Aus- bzw. Einreisebeschränkungen voraussichtlich bzw. mindestens bis zum 10. Juni 2021 Gültigkeit behalten. Dies bezieht sich auf alle Passagierflüge von und nach Marokko zu den aktuell bekannten 54 Ländern, hauptsächlich in Europa, darunter auch Deutschland, Osterreich und die Schweiz, aber auch Nordafrika und Indien.

Diese Entscheidung folgt der Verlängerung des COVID-19 Gesundheitsnotstandes, um einen weiteren Monat, der während der gestrigen Sitzung des Regierungsrates beschlossen worden ist.
Bereits zuvor hatte die marokkanische Flughafenbehörde ONDA ihren Text auf der Website angepasst und von ausgesetzten Flugverbindungen auf „unbestimmte Zeit“ gesprochen.

Marokko – Aussetzung von Flugverbindungen auf unbestimmte Zeit verlängert.

Sonderflüge sind weiterhin möglich.

Die neue DGCA „NOTAM“ erlaubt wie bisher und auch weiterhin Staaten und Fluggesellschaften, Sonderflüge von und nach Marokko zu planen und durchzuführen. Diese Sonderflüge können vorbehaltlich einer ausdrücklichen Freigabe durch das marokkanische Außenministerium durchgeführt werden. Trotz des genannten Datums in der amtlichen Mitteilung (NOTAM), ist es nicht ausgeschlossen, dass der Zugang zum marokkanischen Luftraum auch über den 10. Juni 2021 hinaus eingeschränkt bleibt.

Marokko – Verlängerung des COVID-19 Gesundheitsnotstands.

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