StartGesellschaftMarokko – Gedenken an Verlesung des Unabhängigkeitsmanifests

Marokko – Gedenken an Verlesung des Unabhängigkeitsmanifests

Kampf um Unabhängigkeit und Befreiung vom französischen Protektorat.

Königliche Begnadigung für 991 Personen

Rabat – Der 11. Januar eines jeden Jahres ist in Marokko ein offizieller Feiertag. Entsprechend sind alle Behörden, Schulen und sonstigen Einrichtungen geschlossen. Auch Unternehmen und Geschäfte schließen teilweise. Gleiches gilt für die Botschaften und Konsulate in aller Welt. Anlass ist das Gedenken an den Kampf um Unabhängigkeit und Befreiung vom französischen Protektorat.

Am 11. Januar 1944 überreichte die marokkanische Unabhängigkeitsbewegung den Vertretern des französischen Protektorats ein Manifest, in dem sie für das Land die Unabhängigkeit einforderten. Nach Jahrzehnten der Besatzung durch Frankreich und Spanien, unterzeichneten zahlreiche Vertreter der marokkanischen Führung und Eliten sowie sozialer Gruppen, gemeinsam mit dem Sultan Mohammed Ben Yusuf, dem späteren König Mohammed V., ein Manifest und übergaben es an alle Vertreter ausländischer Mächte im Land. König Mohammed V. verlas das Manifest öffentlich und setzte sich damit offiziell an die Spitze der Unabhängigkeitsbewegung. Damit erreichte der Kampf, um die Souveränität von Marokko, einen ersten Höhepunkt. Es sollte noch bis 1956 dauern, bis die Unabhängigkeit erlangt werden konnte.

König Mohammed VI. begnadigt verurteilte Personen.

Zum Tag des Unabhängigkeitsmanifests hat König Mohammed VI. 991 Personen begnadigt, die von verschiedenen marokkanischen Gerichten verurteilt worden waren, so eine Erklärung des marokkanischen Justizministeriums.

Derselben Mitteilung zufolge wurden 707 Inhaftierte in unterschiedlicher Form begnadigt:

  • 10 Häftlinge erhielten eine Begnadigung für ihre verbleibenden Haftstrafen.
  • Bei 687 Gefangenen wurden die Haftstrafen reduziert.
  • Bei 1 Gefangenen wurde die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
  • Bei 9 Gefangenen wurde die lebenslange Haftstrafe in eine begrenzte Haftstrafe umgewandelt.

Es wurden weitere 284 nicht-inhaftierte Personen begnadigt:

  • 86 Personen erhalten eine Begnadigung für ihre gesamte Freiheitsstrafe.
  • 17 Personen wurden ihre Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Beibehaltung ihrer Geldstrafe erlassen.
  • Bei 169 Personen wurden die Geldstrafen aufgehoben.
  • 12 Personen wurden in Bezug auf ihre Haft- und Geldstrafen begnadigt.

Der Souverän begnadigt regelmäßig eine Reihe von Gefangenen oder Verurteilte anlässlich religiöser und großer nationaler / politischer Feierlichkeiten.

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