Spanisches Gericht lässt Klage Marokkos gegen Ignacio Cembrero und seinen Äußerungen im Zusammenhang mit der Pegasus – Abhöraffäre nicht zu.
Madrid / Rabat – Eine von Marokko in Spanien eingereichte Klage gegen einen spanischen Journalisten, der das Königreich der Spionage mit der israelischen Software Pegasus beschuldigt hatte, sei von einem Gericht in Madrid abgewiesen worden.
Die Anwälte des Königreichs beriefen sich vor spanischen Gerichten auf eine nicht mehr zeitgemäße Bestimmung des mittelalterlichen Rechts. Ignacio Cembrero wurde wegen „Prahlerei“ verklagt. In diesem Fall wegen der Behauptung, dass er von Marokko ausspioniert worden sei, ohne dass es dafür Beweise gäbe.
Zur Begründung des Gerichts und der Klageabweisung hieß es, dass der Journalist sich nicht damit „gebrüstet“ habe, Opfer eines Spionageaktes der marokkanischen Behörden zu sein. Daher habe das Gerichts erster Instanz in Madrid, nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP, der nach eigenen Angaben die Entscheidung vorgelegen habe, am gestrigen Donnerstag (16. März 2023) entschieden, die Klage abzuweisen.
Ignacio Cembrero geht von einem Hack seines Smartphones durch Marokko aus.
Ignacio Cembrero, der seit zwei Jahrzehnten vornehmlich in Spanien über den Maghreb berichtet und für die Nachrichtenwebsite El Confidencial schreibt, ist einer der 180 Journalisten, die auf der Liste der potenziellen Pegasus-Ziele stehen.
Seit 2021 habe er mehrfach erklärt, er sei überzeugt, dass Marokko für das Hacken seines Telefons verantwortlich sei, obwohl er einräumte, keine eindeutigen Beweise dafür zu haben. Im November letzten Jahres wiederholte er diese Aussage vor einem Ausschuss des Europäischen Parlaments.
Marokko beschloss daraufhin, ihn wegen Verleumdung zu verklagen und versuchte in Spanien das Gesetz gegen „Prahlerei“ zu nutzen. Während des Prozesses hatte Marokko das Gericht aufgefordert, festzustellen, dass es nichts mit dem möglichen Hacken des Telefons von Herrn Cembrero zu tun habe.
Marokko verzichtete auf Schadenersatz, beantragte aber, dem Journalisten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Aus dem Urteil gehe nun hervor, dass der Kläger, also Marokko, diese Kosten zu tragen habe. Allerdings kann das Königreich Marokko noch weiterhin Berufung einlegen.
Marokko im Fokus der sog. Pegasus – Abhöraffäre
Im Juli 2021 hatte ein Konsortium von 17 internationalen Medien einen Bericht veröffentlicht, wonach weltweit rund 50.000 Menschen von Regierungen, mit Hilfe von Spionagesoftware ausspioniert worden seien. Dabei soll auch Marokko zahlreiche Abgeordnete, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte, Journalisten und hochrangige Politiker sowie Staatschefs in Europa, vor allem in Frankreich und Spanien, mit Hilfe der israelischen Spionagesoftware Pegasus überwacht und abgehört haben. Unter den Betroffenen sei auch der französische Präsident Macron wie auch der spanische Premierminister Sanchéz gewesen. Auch die private Handynummer von König Mohammed VI. sei in der Liste der Betroffenen gewesen, womit also marokkanische Dienste das eigene Staatsoberhaupt abgehört haben sollen.
König Mohammed VI. soll vom eigenen Geheimdienst abgehört worden sein.
Die Software Pegasus wurde von der israelischen Firma NSO entwickelt. Sie wird bzw. wurde in mehrere Länder verkauft, nach Angaben des Unternehmens nur an Regierungen. Auch Deutschland ist im Besitz einer Variante der Software. Pegasus ermöglicht es, aus der Ferne die Kamera und das Mikrofon eines Smartphones zu aktivieren und auf dessen Nachrichten und Daten zuzugreifen. Das perfide an der Software ist, dass die „Zielperson“ sich kaum gegen einen Angriff schützen kann, da sich die Software auch ohne Zutun der Zielperson auf dem jeweiligen Gerät installieren lässt.
Marokko geriet im Laufe der Berichterstattung zunehmend in den Fokus. Das Land hatte aber umgehend, noch unter der Regierung El Othmani, abgestritten, auch nur im Besitz der israelischen Software Pegasus zu sein und hat in mehreren Ländern, darunter Frankreich, Spanien und auch Deutschland Klagen gegen Medien und Journalisten eingereicht, die weiterhin behaupteten, dass Marokko die Software gegen Persönlichkeiten und Amtsträger eingesetzt habe. Die meisten Klagen scheiterten bisher, meist aus formellen Gründen oder am jeweiligen Presserecht. Juristisch konnte bisher nicht festgestellt werden, dass Marokko tatsächlich hinter Abhörmaßnahmen unter Einsatz von Pegasus steckt.
Marokko – Regierung bestreitet Einsatz von Spionagesoftware.