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Marokko – König erlässt Mietern von Objekten im Eigentum der muslimischen Glaubensgemeinschaft die Zahlungen

Menschen und Gewerbetreibende, die Mieter von Immobilien im Besitz der islamischen Gemeinschaft sind und kein Einkommen mehr haben, brauchen keine Miete zahlen.

Mietern von Immobilien, die der islamischen Glaubensgemeinschaft gehören, wird die Mietzahlung erlassen. Rabat – Am heutigen Nachmittag (ca. 14:00 Uhr Ortszeit) gab das königliche Kabinett eine Information heraus, die vor allem Mieter von Immobilien erfreuen wird, die sich im Besitz der islamischen Gemeinschaft befinden. Auf Erlass von König Mohammed VI. entfallen für alle privaten und gewerblichen Mieter, die aufgrund der…

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