Gericht verurteilt den französischen Journalisten Eric Laurent und die Journalistin Catherine Graciet wegen Erpressung des marokkanischen Königs zu einer Geldstrafe sowie Haftstrafe auf Bewährung.
Paris – Für die Nichtveröffentlichung eines angeblich „brisanten“ Buches über Marokko und über König Mohammed VI. hatten die beiden Journalisten nach Ansicht des französischen Gerichts in Paris in erpresserischer Absicht vom Königreich Geld gefordert.
Beide sollen für den Verzicht auf ein Enthüllungsbuch 2 Mio. EURO verlangt haben.
Der Fall reicht bis in den Sommer des Jahres 2015 zurück. Eric Laurent, ehemaliger Journalist bei Radio France und Figaro Magazine sowie Autor zahlreicher Bücher, habe am 11. August Kontakt mit dem Privatsekretariat des marokkanischen Königs Mohammed VI. aufgenommen. Dabei sei es um ein mutmaßlich in Arbeit befindliches Enthüllungsbuch über die Hintergründe Marokkos und den wirtschaftlichen Aktivitäten von König Mohammed VI. gegangen. Zusammen mit dem Rechtsanwalt Hicham Naciri, dem Gesandten des Königs, fand ein erstes Treffen in einem Pariser Hotel-Palast statt. Unmittelbar danach ging aus Marokko eine Anzeige wegen Erpressung bei den französischen Behörden ein. Eine Untersuchung wurde eingeleitet. In Abstimmung mit den französischen Behörden fanden dann am 21. und 27. August 2015 zwei weitere Treffen unter Polizeibeobachtung statt.
Beim dritten Treffen war auch Catherine Graciet, Autorin von Büchern über den Maghreb und Libyen, anwesend. Die beiden Journalisten unterzeichneten eine finanzielle Vereinbarung über 2 Millionen Euro, um auf die Veröffentlichung des Buches zu verzichten. Nach dem Treffen wurden sie festgenommen. Sie waren im Besitz von zwei Briefumschlägen mit jeweils 40.000 Euro Bargeld. Alle drei Treffen wurden aufgezeichnet und die Aufnahmen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Gericht geht von gemeinsamem Vorgehen der verurteilten Autoren aus.
Die beiden Journalisten hätten – so das Pariser Strafgericht – eine „gemeinsame Vorgehensweise“ gehabt. Sie hätten den Gesandten „unter Druck gesetzt“, indem sie über ein Buch berichtet hätten, das für das Königreich „verheerend“ sein würde. Das Urteil richtet sich nach dem „Preis für die Nichtveröffentlichung des Buches und damit nach der Höhe der festgesetzten Summe“.
Das Verfahren und letztendlich das Urteil drehte sich um Tonaufnahmen der Gespräche, die vom marokkanischen Gesandten heimlich gemacht und die von der Verteidigung als „illegal“ bezeichnet wurden. Im November 2017 wies der Oberste Gerichtshof schließlich die Einwände der Journalisten zurück, womit die Aufzeichnungen als Beweismittel zugelassen wurden. Bei der Anhörung am 17. Januar 2023 wurde erneut heftig über die Aufnahmen und deren Niederschrift debattiert. Letztlich war der Sachverhalt unstrittig. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 15.000 Euro gefordert. Trotz der relativ milden Strafen ließen die beiden verurteilten Autoren über ihre Anwälte Berufung einlegen. Die heute 76 und 48 Jahre alten Angeklagten räumten ein, einen „ethischen Fehler“ begangen zu haben, als sie „die von Rabat angebotene finanzielle Entschädigung akzeptierten“. Sie bestritten jedoch, Drohungen ausgesprochen zu haben.
Marokko – Urteil im mutmaßlichen Erpressungsversuch an König Mohammed VI. erwartet.