StartMarokkoMarokko – Gesetz zur Eigenstromversorgung passiert Parlament.

Marokko – Gesetz zur Eigenstromversorgung passiert Parlament.

Großes Potential im Land

Neues Gesetz regelt private wie gewerbliche Stromproduktion sowie Einspeisung ins nationale Stromnetz

Rabat – Man möchte „endliche“ ausrufen. Ein solches Gesetz ist für den selbsternannten Pionier bei „erneuerbaren Energien“ längst überfällig.

Das Parlament in Rabat hat am vergangenen Dienstag (20. Dezember 2022) den Entwurf des Gesetzes Nr. 82.21 über die Selbstproduktion von Strom angenommen. Dies berichten marokkanische Medien. Nun fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Wirksamkeit. Dieses Gesetz ist Teil der nationalen Energiestrategie und der Empfehlungen zur Dezentralisierung der Stromerzeugung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Energiesektor.

Regierung erhofft sich mehrere Effekte.

Der vom Ministerium für Energiewende und nachhaltige Entwicklung vorgelegte Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Stromerzeugung für den Eigenverbrauch zu regeln, unabhängig von der Art des Netzes, der Spannungsebene und der Kapazität der Anlage. Dabei müsse die Sicherheit des nationalen Stromnetzes gewährleistet werden, so das Ministerium für Energiewende in einer Erklärung.

Das Projekt trage zur Entwicklung einer umweltfreundlichen, wettbewerbsfähigen und CO2-armen Wirtschaft bei, indem es die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen vorantreibe und die Energiekosten senke. Ein weiteres Ziel sei es, die Energieversorgung zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit des Elektrizitätssektors zu verbessern und die Qualität der Energieerzeugnisse zu erhöhen, so das Ministerium weiter.

Es werde auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Planung, der Realisierung, des Betriebs und der Wartung von Anlagen zur Selbstversorgung führen, heißt es in der Erklärung.

Stromversorger verzögerten Gesetz.

Erstmals sei im Gesetzentwurf auch das Recht vorgesehen, elektrische Energie zu speichern bzw. den Überschuss an Netzbetreiber zu verkaufen. Der Zugang zum nationalen Netz für den Transport von Strom vom Ort der Erzeugung zum Ort des Verbrauchs sei zumindest juristisch ebenfalls gewährleistet. Durch dieses neue Gesetz kann nun jeder Gewerbebetrieb oder privater Haushalt, unter Beachtung der technischen Voraussetzungen oder Bauvorschriften seinen eigenen Strom, z.B. per Solaranlage, produzieren und verbrauchen. Zugleich muss der Energieversorger am Ort der Stromerzeugung überschüssigen, also vom Produzenten nicht selbst gespeicherten oder verbrauchten Strom, abnehmen bzw. die Einspeisung ins Netz gewährleisten.

Dagegen hatten sich die Versorger gewährt und damit das Gesetz lange verzögert. Das Gegenargument war immer, dass die Netze Gefahr laufen könnten, den zusätzlichen und nun gegenläufigen Strom nicht aufnehmen zu können. Zugleich wollte sie auch keine Vergütung zahlen müssen. Das Gesetz sieht nun vor, dass zu Beginn die gewerblichen oder privaten Stromproduzenten nicht mehr als 10% ihres überschüssigen Stroms ins Netz einspeisen können.

Späte aber nötige Gesetzgebung.

Das nordafrikanische Königreich Marokko sieht sich gerne als Pionier bei der Erzeugung grüner Energie und ist auch Vorreiter bei der Stromerzeugung aus Sonnenenergie und Windkraft, betreibt man nicht nur zahlreiche Windparks, sondern mit Noor I-IV in Ouarzazate, eines der größten Hybriden Sonnenkraftwerke der Welt. Ein ähnlich großes Projekt entsteht derzeit im Hohen Atlas nördlich von Midelt (Noor Midelt I). Doch bisher hatte man den Fuß auf der Bremse, ging es, um die Stromerzeugung im kleineren gewerblichen oder privaten Sektor. Bisher konnte man zwar eine Solaranlagen im begrenzten Umfang auf dem Dach seines Betriebs oder Hauses installieren, aber ein Anschluss an das allgemeine Stromnetz mit Einspeisung oder Vergütung war nicht möglich bzw. untersagt. Doch angesichts eines stetig steigenden Energiebedarfes, der aufkommenden Elektrofahrzeuge und hoher Preise auf dem Weltmarkt wird jetzt jede KW gebraucht, insbesondere wenn diese nicht importiert werden muss. Zugleich reduziert sich der Investitionsdruck des Staates, wenn auch nur im kleinen Umfang, Betriebe oder Haushalte zumindest Teile ihres benötigten Stroms selbst produzieren. Hinzu kommt ein volkswirtschaftlicher Nebeneffekt. Denn jede im Land nicht benötigte KW könnte auch ein Exportgut in Richtung Europa oder Afrika werden. Außer den Versorgern, die ggf. weniger Strom verkaufen werden und sogar Strom bezahlen müssen, werden sich viele freuen und investieren, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels, der immer häufiger dazu zwingt, die eigenen Räumlichkeiten zu kühlen, was den Stromverbrauch steigen lässt.

Großes Potential im Land

Das Potential ist sehr groß, da in Marokko in den meisten Regionen die Gebäude mit Flachdächern gebaut sind. Die Instillation ist daher nicht sehr aufwändig. Nun muss es nur noch genug Solaranlagen oder kleinere Windräder zu erschwinglichen Preisen geben. Hier entsteht ein Markt für kluge Investoren, die den privaten Haushalt oder den Gewerbebetrieb im Auge haben. Auch könnten Städte und Kommunen dazu übergehen, eigene Strombetriebe zu gründen und Lokal in den Wettbewerb einzusteigen, wenn dies die Verträge mit den jetzigen Versorgern ermöglichen.

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