Gesundheitsministerium verzichtet auf den PCR-Test für vollständig geimpfte Reisende bei der Einreise nach Marokko.
Rabat – Nach mehreren Tagen der Diskussionen und Wortmeldungen in den Medien zu der partiellen Grenzöffnung ab dem 15. Juni 2021 und zu den Aus- und Einreisebedingungen aus oder nach Marokko, veröffentlichte das marokkanische Gesundheitsministerium nun eine Anpassung der Regeln für vollständig geimpfte Personen. Auf den zuvor als obligatorisch bezeichnete PCR-Test wird für vollständig geimpfte Personen verzichtet.
Impfpass oder Impfnachweise über vollständige Impfung genügt.
Das marokkanische Gesundheitsministerium veröffentlichte am heutigen 11. Juni 2021 ein aktualisiertes „Gesundheitsprotokoll“ für die Einreise auf das Staatsgebiet des Königreiches. Nach diesem aktualisierten Gesundheitsprotokoll wird bei vollständig geimpften Personen aus Ländern der sog. Liste A auf den bisher geforderten PCR-Test verzichtet. Mit welchen zeitlichen Abstand zur 2. COVID-19 Impfung jemand als vollständig geimpft gilt, ist nicht spezifiziert. In einer Radiosendung vor wenigen Tagen nannte eine hochrangige Vertreterin des marokkanischen Außenministerium aber einen zeitlichen Abstand zur letzten Impfung von vier Wochen. Wer also seine zweite Impfung bereits erhalten hat und bei dem diese letzte Impfung wahrscheinlich mindestens vier Wochen zurück liegt, gilt als vollständig geimpft und benötigt für die Einreise nach Marokko keinen PCR-Test.
Für geimpfte Reisende, die aus einem Land der Liste A einreisen, sind die erforderlichen Dokumente „ein Impfpass ODER eine Bescheinigung (Impfbescheinigung / Impfzertifikat), die bestätigt, dass die Person vollständig geimpft ist“. Der PCR-Test ist also nicht mehr zwingend erforderlich, wie zuvor vom Außenministerium verkündet.
Marokko – Außenministerium beantwortet Fragen zur Grenzöffnung.
Ungeimpfte Personen benötigen zwingend einen PCR-Test.
Für Personen, die nicht geimpft werden konnten oder bisher unvollständig geimpft wurden, ist ein negativer PCR-Test bei der Einreise, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich.
Ein bisher schon bekanntes und eingesetzte Gesundheitsformular für Passagiere, das vor dem Einsteigen online auf der Website der ONDA.ma heruntergeladen oder an Bord des Flugzeugs oder Schiffs verteilt werden kann, muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden und die Zieladresse des Passagiers sowie zwei Telefonnummern enthalten, die es ermöglichen, während der ersten 10 Tage nach seiner Ankunft auf dem nationalen Hoheitsgebiet ggf. lokalisiert zu werden.
Reisende aus einem Land der Liste B benötigen PCR-Test und müssen in Quarantäne.
Für Reisende aus Ländern der Liste B ändert sich nichts und es sind die folgenden Dokumente und Maßnahmen erforderlich bzw. zu beachten:
- Eine Ausnahmegenehmigung, die von den konsularischen Diensten erteilt wird;
- negativer PCR-Test beim Einsteigen, nicht älter als 48 Stunden;
- Eine 10-tägige kontrollierte Quarantäne auf Kosten der betroffenen Person in zuvor von den örtlichen Behörden bestimmten Einrichtungen;
- Kontroll-PCR-Test am 9. Tag.
Neues Gesundheitsprotokoll des Gesundheitsministeriums zur Einreise nach Marokko ab dem 15. Juni 2021
