StartGesellschaftMarokko – Aktionsplan gegen Ehen von Minderjährigen.

Marokko – Aktionsplan gegen Ehen von Minderjährigen.

Vier Aktionsbereiche sollen die Ehen von Minderjährigen weiter einschränken oder abschaffen helfen.

Generalstaatanwaltschaft legt Maßnahmenplan zur Einschränkung oder Abschaffung von Ehen mit Minderjährigen vor.

Rabat – Die Generalstaatsanwaltschaft Marokkos hat einen integrierten Aktionsplan gegen Eheschließungen mit Minderjährigen ausgearbeitet, dessen Einzelheiten am vergangenen Dienstag, den 22. November 2022, in Skhirat vorgestellt wurden. König Mohammed VI. rief in seiner letzten Thronrede dazu auf, vor allem den Schutz von Frauen zu verbessern, wenn nötig auch durch die Anpassungen des Familien- bzw. Standesrechts.

Obwohl die Eheschließung unter Beteiligung von Minderjährigen nur unter Einschränkung möglich ist, gibt es weiterhin die Ausnahmengenehmigung, wenn ein Gericht der Heirat zustimmt. Insbesondere bei minderjährigen Frauen wurden immer wieder mit Billigung der lokalen Gerichte Genehmigungen erteilt. Alleine im Jahr 2019 gab es mehr als 27.000 Ausnahmeanträge oder Genehmigungen für Eheschließungen bei Minderjährigen, vor allem bei minderjährigen Frauen. Darüber hinaus finden Eheschließungen in vielen und vor allem abgeschiedenen Regionen ohne den Staat, sondern einfach unter Einbindung eines religiösen Vertreters und in Anwesenheit einer sozialen Gemeinschaft, statt.

27.623 Anträge auf Eheschließung von Minderjährigen im Jahr 2019 gestellt.

Vier Aktionsbereiche sollen die Ehen von Minderjährigen weiter einschränken oder abschaffen helfen.

Der Plan stütze sich auf vier Maßnahmen zur Bekämpfung von Ehen mit Minderjährigen. Sie konzentrieren sich insbesondere auf die Weiterentwicklung der Mentalität, der öffentlichen Ordnung, der Gerichtsverfahren und der Gesetzgebung, heißt es in der Erklärung, die von marokkanischen Medien aufgegriffen wurde.

Um das Phänomen wirksam zu bekämpfen und nach Möglichkeit auszurotten, seien koordinierte Anstrengungen und eine stärkere Mobilisierung aller Beteiligten erforderlich, so die Erklärung weiter.

  1. Kampf gegen die Normalisierung der Heirat mit Minderjährigen.

Der kulturelle Faktor bleibe die Hauptursache für das Phänomen der Eheschließungen mit Minderjährigen, heißt es von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft.

Das erste strategische Ziel sei die Bekämpfung der kulturellen Normalisierung. Es sollten Pläne und Programme entwickelt werden, um das Bewusstsein für die Nachteile von Eheschließungen Minderjähriger zu erhöhen. Dabei sollte insbesondere die negative Auswirkung auf die physische und psychische Gesundheit von Minderjährigen sowie die sozialen Kosten im Allgemeinen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang fordere der integrierte Aktionsplan zur Bekämpfung der Heirat unter anderem dazu auf:

  • Aufnahme dieses Themas in die Lehrpläne des Bildungsministeriums,
  • Sensibilisierung für Sexualerziehung und Geburtenkontrolle durch das Gesundheitsministerium;
  • Unterstützung von Vereinigungen zur Bekämpfung von Eheschließungen mit Minderjährigen, durch das Ministerium für Solidarität, soziale Eingliederung und Familie
  1. Öffentliche Ordnung und integrierte Strategie

Ein zweites strategisches Ziel sei die Entwicklung einer öffentlichen Politik zur Bekämpfung der Ursachen von Eheschließungen mit Minderjährigen.

Trotz der Bemühungen, das Problem in den Griff zu bekommen, bleiben viele Fragen offen, deren Klärung in der Politik notwendig wäre, um die Ursachen von Ehen mit Minderjährigen zu beseitigen.

Der Aktionsplan umfasse die folgenden Elemente:

  • Einführung der Schulpflicht bis 18 Jahre
  • Einführung eines Standardformulars für die ärztliche Untersuchung vor der Eheschließung mit Minderjährigen.
  • Bessere Durchsetzung der Schulpflicht
  1. Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Justiz.

In Bezug auf die Gerichtsverfahren konnten einige bewährte Verfahren hervorgehoben werden, deren Verallgemeinerung die Bekämpfung dieses Phänomens verbessern könnten.

Das dritte strategische Ziel bestehe darin, den Schutz von Minderjährigen zu verbessern, indem bewährte Praktiken in diesem Bereich eingeführt werden, z. B., wie bei anderen Verfahren, ein grundsätzliches Mindestalter von 17 Jahren.

  1. Änderung der Rechtsvorschriften, um diesem Phänomen entgegenzuwirken.

Das vierte strategische Ziel bestehe darin, dieses Phänomen durch Gesetzesänderungen einzudämmen.

Einige der vorgeschlagenen Änderungen umfassen:

  • Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung zur Eheschließung mit Minderjährigen auf die Gerichte der ersten Instanz;
  • Einleitung einer Untersuchung über die Notwendigkeit einer Heirat;
  • Kriminalisierung von Ehen mit Minderjährigen ohne richterliche Genehmigung.

Marokko – Thronrede des Königs vom 30. Juli 2022 in einer deutschen Übersetzung.

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