Neue Länder auf Liste B und veränderte Gültigkeiten beim PCR-Test für Länder der Liste A. Anpassungen der Einreiseregeln greift ab 06. Juli 2021 23:59 Uhr Ortszeit.
Rabat – Das marokkanische Interministeriellen Komitee für die Nachverfolgung von Covid-19 hat Anpassungen bei den aktuellen Einreiseregeln verabschiedet. Wie das marokkanische Außenministerium auf seiner Website bekanntgegeben hat, werden drei Länder der Länderliste B hinzugeführt. Dies sind Russland, Ägypten und Tunesien. Damit unterliegen Reisende aus diesen Ländern den strengeren Einreiseregeln für Länder mit einer erhöhten Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV 2 bzw. dem Auftreten der sog. Delta-Mutation. Sie stehen weiterhin grundsätzlich in der Pflicht, auch in die Quarantäne zu gehen. Es gibt aber für eine eingeschränkte Gruppe von Reisenden der Liste B Erleichterungen. Sie sind nur dann von der 10-tägigen Quarantäne befreit, wenn sie mit einem in Marokko zugelassenen Impfstoff geimpft sind, müssen aber weiterhin einen nicht älteren als 48 Stunden negativen PCR-Test vorweisen. Deutschland Österreich und die Schweiz gehören zu den Ländern der Liste A.
Gültigkeit des PCR-Tests für Reisende aus Ländern der Liste A wird geändert.
Für Reisende die bisher schon der PCR-Test Pflicht unterlegen sind, gibt es eine Erleichterung bei der Gültigkeit des PCR-Test. Bisher durfte der Test bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Nun genügt es, wenn der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ist.
Original Erklärung auf der Website des Außenministeriums:
BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM MAROKKANISCHEN GEBIET: KEIN LAND IN LISTE A, DREI NEUE LÄNDER IN LISTE B AUFGENOMMEN
Im Rahmen der Begleitmaßnahmen zur Wiederaufnahme des internationalen Reiseverkehrs und nach der Verbreitung von Informationen über eine Aktualisierung der Bedingungen für den Zugang zum marokkanischen Hoheitsgebiet gab der Interministerielle Ausschuss für die Weiterverfolgung von Covid am Sonntag bekannt, dass kein Land auf die A-Liste gesetzt wurde, während drei neue Länder auf die B-Liste gesetzt wurden, nämlich Ägypten, Russland und Tunesien.
In Bezug auf die Zugangsbedingungen ist die Gültigkeit von PCR-Tests für Reisende der Liste A weniger als 72 Stunden statt 48 Stunden, sagte der Ausschuss in einer Erklärung und fügte hinzu, dass die anderen Bedingungen in Bezug auf die Liste A weiterhin gültig sind.
Die Reisenden, die von der B-Liste kommen, werden ihrerseits aufgefordert, einen negativen PCR-Test vorzulegen, der weniger als 48 Stunden zurückliegt, betonte dieselbe Quelle und bemerkte, dass sie in 2 Kategorien eingeteilt werden:
1- Inhaber eines Zertifikats, das bescheinigt, dass die Person mit einem der in Marokko akzeptierten Impfstoffe geimpft ist, sind von der Quarantäne befreit.
2- Die nicht geimpften oder unvollständig geimpften Personen, die von der Liste B kommen, müssen eine kontrollierte Quarantäne von 10 Tagen auf Kosten der Betroffenen in den zuvor von den marokkanischen Behörden bezeichneten Strukturen mit einem PCR-Kontrolltest am 9. Tag der Quarantäne durchführen.
Diese Bedingungen treten am Dienstag, den 06. Juli 2021 um 23:59 Uhr in Kraft.
