Marokko – Einreiseregeln für drei europäische Länder geändert.

Auch Reisende außerhalb von Frankreich, Portugal und Spanien unter Umständen betroffen.

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Transferzahlungen
MREs bei der Einreise per PKW nach Marokko

Kommission setzt Frankreich, Portugal, Spanien auf die Länderliste B der Einreisebeschränkungen zum Schutz vor Einschleppung von Coronavirus SARS-COV 2 Mutationen.

Rabat – Marokko hat am gestrigen Abend seine Einreiseregeln für drei europäische Länder angepasst und erschwert. Das nordafrikanische Königreich unterscheidet zwischen den Ländern bei den Einreiseregeln je nach epidemiologischer Situation und vor allem je nach Ausbreitung von Coronavirus SARS-COV 2 Mutationen. Für Reisende aus Ländern auf der sog. Länderliste B gelten erschwerte und strengere Einreiseregeln. Nun hat das Land drei europäische Länder mit einer teils hohen Zahl von im Ausland lebenden Marokkanerinnen und Marokkaner MRE neu eingestuft.

Marokko setzt Frankreich, Portugal und Spanien auf Länderliste B.

Der interministerielle Covid-19 Sonderausschuss tagte am Sonntag, den 11. Juli 2021 und beschloss eine Änderung der Zusammensetzung der Länderliste B, um die Einführung und Verbreitung neuer Covid-19 Varianten zu erschweren.

Drei Länder rücken von Liste A auf Liste B. Dies sind Frankreich, Spanien und Portugal. Dieser Beschluss tritt am Mittwoch, den 14. Juli 2021 um null Uhr in Kraft (das Gesundheitsministerium gibt Dienstag, den 13. Juli 2021 um 23.59 Uhr an).

Die B-Liste umfasst nun 81 Länder.

Länderliste B
Quelle marokkanisches Außenministerium – aktualisierte COVID-19 Länderliste B Stand 13. Juli 2021

Es gelten für Einreisen aus Frankreich, Portugal und Spanien folgende zusätzliche Regeln:

  • Für geimpfte Personen wird zusätzlich zum Impfnachweis über eine vollständige Impfung (letzte Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegend bzw. bei Genesenen und Impfung, welche ebenfalls mindesten zwei Wochen zurückliegen muss) ein negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise weniger als 48 Stunden alt ist, zwingend benötigt.
  • Für nicht geimpfte Personen wird zwingend (obligatorisch) ein negativer PCR-Test, der weniger als 48 Stunden alt ist, eine ausgefüllte und unterschriebene Ehrenerklärung für eine 10-tägige Quarantäne und ein Beleg über die Zahlung an eines der von den marokkanischen Behörden benannten Quarantäne – Hotels für einen 10-tägigen Aufenthalt bei Einreise, zwingend benötigt.
  • Für die Ausreise aus Marokko in ein Land der Liste B ist für Marokkaner mit Wohnsitz in Marokko eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Andererseits benötigen Ausländer, ob mit oder ohne Wohnsitz, sowie im Ausland lebende Marokkaner keine Genehmigung zur Ausreise in das Herkunftsland, egal ob Liste A oder Liste B.
  • Kinder im alter von nicht mehr als 10 Jahren (bzw. im Alter unter 11 Jahren) sind vom PCR-Test befreit.

Entsprechend der bisher bereits geltenden Regeln ist auch weiterhin das sog. Gesundheitsformular auszufüllen, welches man an Bord eines Flugzeugs bzw. Fährschiff bekommt oder vorab auf der Website der Flughafenbehörde ONDA.ma herunterladen kann.

Auch Reisende außerhalb von Frankreich, Portugal und Spanien unter Umständen betroffen.

Auch wenn zunächst Reisende aus den oben genannten Ländern betroffen sind, so trifft diese Neueinordnung von Frankreich, Portugal und Spanien auch Reisende aus dem übrigen europäischen Ländern, wenn diese über einen Fährhafen in Frankreich und ggf. zukünftig Portugal nach Marokko einreisen. Betroffen sind auch alle Personen, die bereits Reisen gebucht haben, sei es über einen Fährhafen oder über einen z.B. französischen Flughafen im Grenzgebiet, sofern das Einreisedatum nach dem kommenden Mittwoch 14. Juli 2021 (00:00 Uhr Ortszeit Marokko) liegt. Die bisher bekannten Regeln für Reisende aus der Länderliste A haben sich nicht geändert. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Coronavirus – Entwicklungen in Marokko und im Land des Hauptwohnsitzes kontinuierlich zu verfolgen, da täglich von allen Beteiligten Änderungen vorgenommen werden können.

Einreiseregeln
Quelle marokkanisches Gesundheitsministerium – Einreiseregeln mit Stand 4. Juli 2021
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