StartGesellschaftMarokko – Klage wegen Pegasus Berichterstattung in Frankreich abgewiesen.

Marokko – Klage wegen Pegasus Berichterstattung in Frankreich abgewiesen.

Berufung von Marokko angekündigt.

Gesetz aus 1881 verwehrt Staaten Klagen wegen Verleumdung in Frankreich und führt zur Klageabweisung im Fall der NSO – Spionagesoftware.

Paris – Marokkos Klage wegen Verleumdung gegen alle Medien, die in der sog. Pegasus Spionage – Enthüllungen behauptet haben, dass Rabat die israelische Software gegen Politiker, Journalisten und Oppositionelle eingesetzt habe, ist in Frankreich für unzulässig erklärt worden.

Das Pariser Strafgericht erließ nach Medienberichten insgesamt zehn Urteile, in denen die direkten Vorladungen des Recherchenetzwerks, unter anderem bestehend aus den französischen Medien Le Monde, Radio France, France Media Monde, Mediapart, L’Humanité, Forbidden Stories sowie Amnesty International, für unzulässig erklärt wurden.

Die Entscheidungen stützen sich auf einen Artikel des französischen Gesetzes über die Pressefreiheit aus dem Jahr 1881, der „es einem Staat, der nicht mit einer Privatperson im Sinne dieses Textes gleichgesetzt werden kann, nicht erlaubt, eine Klage wegen Verleumdung zu erheben”.

Der Anwalt Marokkos erklärte, dass er beabsichtige, in Berufung zu gehen.

Durch die jetzige Klageabweisung erlitt Marokko einen juristischen Rückschlag, bei dem Versuch die gegen das Land erhobenen Vorwürfe vor Gericht überprüfen zu lassen. Mit der Klageabweisung ist juristisch weder der Einsatz der Spionagesoftware Pegasus durch Marokko bewiesen noch entkräftet.

Marokko bestreitet Einsatz von israelischer Spionagesoftware Pegasus

Marokkos Sicherheitsdienste wurden im Sommer 2021 beschuldigt, die von der israelischen Firma NSO entwickelte Software Pegasus umfangreich auch gegen französische Politiker und sogar gegen Präsident Macron eingesetzt zu haben. Diese Vorwürfe wurden nach einer umfassenden Untersuchung durch ein Konsortium von 17 internationalen Medien auf der Grundlage von Daten, die von den NGOs Forbidden Stories und Amnesty International beschafft wurden, erhoben.
Marokko sprach von „unwahren und unbegründeten Behauptungen” und hatte mehrere Gerichtsverfahren in Frankreich, Spanien und Deutschland eingeleitet.

Zum Stand der Klagen in den weiteren genannten Ländern ist bisher nichts bekanntgegeben worden.

Die Software Pegasus ermöglicht es, nach der Installation auf einem Mobiltelefon den Benutzer des Geräts auszuspionieren, auf seine E-Mails und Daten zuzugreifen oder das Gerät aus der Ferne zu aktivieren, um Ton- oder Bildaufnahmen zu erstellen.

Marokko – Klage gegen Le Monde, Mediapart u. Radio France in der Pegasus – Affäre eingereicht.

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