StartGesellschaftMarokko – Vereinfachte Einreiseregeln nach Spanien bekanntgegeben.

Marokko – Vereinfachte Einreiseregeln nach Spanien bekanntgegeben.

Impfung, Genesenennachweise oder PCR-Tests sind nötigt.

Einfache Einreise für vollständig geimpfte von Marokko nach Spanien

Madrid – Im Zuge der Öffnung der Seegrenzen zwischen Marokko und Spanien, offiziell seit dem 7. April 2022, erleichtern beide Seiten die jeweiligen Einreiseregeln. So gaben die marokkanischen Behörden vor einigen Tagen bekannt, dass für die Einreise per Fähre ein Nachweis über eine vollständige und gültige COVID-19 Impfung oder ein aktueller PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, genügen. Nun ziehen die spanischen Behörden nach und formulieren die Einreiseregeln aus sog. „Drittstaaten“ neu. Damit werden für alle Reisenden, die Marokko in Richtung Spanien verlassen wollen (auch Touristen und MREs) Erleichterungen eingeführt.

Impfung, Genesenennachweise oder PCR-Tests sind nötigt.

Jede Person, die in das spanische Hoheitsgebiet einreist, muss eines dieser Dokumente in digitaler oder Papierform vorlegen, das in Spanisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst ist:

  • Entweder eine Bescheinigung, die eine vollständige Impfung nachweist, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Diese Bescheinigung muss insbesondere das Datum der durchgeführten Impfung, den verabreichten Impfstoff und das Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde, enthalten.
  • Oder eine Bescheinigung über einen negativen Test, der innerhalb von 24 Stunden (Antigen-Test) oder 72 Stunden (PCR-Test) vor der Einreise in das Land ausgestellt wurde;
  • oder eine Bescheinigung über die Genesung von Covid-19, die ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven Test für einen Zeitraum von insgesamt 180 Tagen gültig ist;
  • Kinder über 12 und unter 18 Jahren dürfen einreisen, wenn sie vor der Abreise ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, der 72 Stunden gültig ist.

Unterschiede für Inhaber von EU und Nicht-EU Impfzertifikate

Seit dem 6. April 2022 müssen alle Reisenden, die über das digitale Covid-Zertifikat der EU verfügen, nicht mehr das Formular „Spain Travel Health (SPTH)” für die Einreise nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg ausfüllen.

Wenn das EU-Covid-Zertifikat nicht vorliegt, muss ein SpTH-Gesundheitskontrollformular ausgefüllt werden, indem die Angaben zur Impfung, zum negativen Testergebnis oder zur Genesung manuell eingetragen werden müssen.

Ausnahmen für kleine Kinder, Transitreisende und bestimmte Berufsgruppen

Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder im Alter von unter 12 Jahren, Reisende mit Anschlussflügen (Transit) und Besatzungen von internationalen Transportmitteln im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Ebenfalls befreit sind Berufstätige im Logistiksektor, Grenzgänger und Bewohner des Grenzgebiets für Reisen, die einen Radius von 30 km von ihrem Wohnort nicht überschreiten.

In ganz Spanien gelten die Regeln der sog. „neuen Normalität”, die u. a. vorsehen, dass alle Personen über 6 Jahren in Innenräumen mit Publikumsverkehr oder mit Zugang zu öffentlichen Gebäuden, im Freien bei Massenveranstaltungen sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz tragen müssen.

Marokko – Mögliche Änderungen der COVID-19 Einreisevorschriften.

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