Marokkos Abschottung schließt Touristen und im Ausland lebende Marokkanerinnen und Marokkanern im Land ein.
Rabat – Marokko hat seit vergangenem Freitag 18:00 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre verhängt. So hofft man im Land, die weitere Verbreitung des Coronavirus COVID-19 zu verlangsamen oder gar zu stoppen. Für das nordafrikanische Land nicht nur eine humanitär gebotene Zielsetzung, sondern eine existenzielle Aufgabenstellung, denn das Gesundheitswesen ist für eine Massenerkrankung nicht ausgestattet. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für das Land drohen verheerend auszufallen. Entsprechend entschlossen gehen die Regierung und König Mohammed VI. vor und schränken die Bewegungsfreiheit der Bürger notfalls erheblich ein. Der ausgerufene Gesundheitsnotstand und die damit einhergehende Ausgangssperre für einen Großteil der Bevölkerung trifft nicht nur die Einheimischen, sondern auch die Touristen und die sog. MREs (Marokkanerinnen und Marokkaner mit Wohnhaft im Ausland).
Unsicherheiten und Sorgen bestimmen den Alltag.
Durch die Grenzschließungen sind sie ebenfalls dazu gezwungen, die Situation im Land zu ertragen. Eine Ausreise ist derzeit nicht möglich, weder per Luft noch über Land oder dem Seeweg. Da viele die Sprachen im Land nicht ausreichend beherrschen und auch die Behörden sich ungewohnt verhalten sowie nicht selten wenig hilfreich sind, ist die Unsicherheit über die Verhaltensregeln groß. Eines vorweg; die erhöhte Präsenz der Sicherheitsorgane und des Militärs richtet sich nicht gegen die Menschen, die den Ernst der Lage verstanden haben, sondern soll alle vor denen Schützen, die sich wenig kümmern und zu einem Verbreitungsrisiko werden. Man wird nicht gleich bestraft, eingesperrt oder schlimmeres. Wichtig ist auch, glauben Sie nicht jedes Gerücht, sondern informieren Sie sich fundiert. Es gibt keinen Grund zur Panik, es ist ein Gesundheitsnotstand und kein Militärputsch, der durch Waffengewalt durchgesetzt wird.
Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit.
Die Anordnungen impliziert, dass alle unnötigen Aktivitäten ausgesetzt werden sollen und dass jeder, der sich derzeit in Marokko aufhält, unabhängig davon, ob es sich um einen Einheimischen oder einen Ausländer handelt, seine Bewegungsfreiheit und seinen Aufenthalt auf sein zu Hause bzw. auf seinen Aufenthaltsort einschränkt. Wesentliche Dienstleistungen, wie der Handel mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten oder lebenswichtige Wirtschaftszweige, wie Industrie und Landwirtschaft, bleiben weiterhin tätig. Dennoch sollten MREs und Touristen einige Punkte beachten.
Bleiben Sie in Kontakt mit den Botschaften.
Seit dem letzten Sonntag sind alle kommerziellen Flüge ausgesetzt worden; einige Fluggesellschaften organisieren noch immer Charterflüge als Ausnahme, um die Staatsangehörigen ihres Landes einzusammeln. Die Deutsche Botschaft rät dazu, jede Gelegenheit zu nutzen auszureisen, gleich in welches Land der EU. Jeder ausländischen Person, die sich derzeit in Marokko aufhält, wird empfohlen, sich mit den Botschaften ihres Landes in Verbindung zu setzen, falls sie dies noch nicht getan hat. Die Botschaften können Informationen über zusätzliche Flüge und Vorsichtsmaßnahmen geben. Das gilt auch für MREs mit marokkanischen Reisepässen und geklärtem Aufenthaltstitel.
Die deutsche Botschaft in Rabat ist unter folgenden Daten erreichbar:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Anschrift: 7, Zankat Madnine, Rabat
Telefon +212 537 21 86 00
Fax +212 537 70 68 51
Kontaktformular: https://rabat.diplo.de/ma-de/botschaft/kontakt-formular
Deutschland führt zwei weitere Konsulate (Honorarkonsulate) in Marokko.
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Agadir
Leiterin / Leiter Hamza Choufani, Honorarkonsul
Telefon: +212 528 84 10 25
Fax: +212 528 84 09 26
Anschrift: 6, Rue de Madrid, Sec. Résidentiel, 80 000 Agadir
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Casablanca
Leiterin / Leiter Abdelouahed Mountassir, Honorarkonsul
Telefon: +212 522 45 05 45
Fax: +212 522 45 23 10
Anschrift: 310, Rue Haj Omar Riffi, 20120 Casablanca.
Österreichische Botschaft Rabat
2, Zankat Tiddas Rabat
Telefon: +212 537 76 40 03, 76 16 98
Fax: +212 537 76 54 25
Website: https://www.bmeia.gv.at/oeb-rabat/
Die österreichische Botschaft ruft aktuell alle im Land verbliebenen Landsleute dazu auf, sich sobald wie möglich über die Reiseregistrierung des Außenministeriums zu registrieren. Hier der Link:
Des Weiteren bittet die Botschaft sie per E-Mail RABAT-OB@bmeia.gv.at oder Telefon zu kontaktieren +212 (0)537 76 40 03 und Ihren Aufenthaltsort und Kontaktdaten bekannt zu geben. In dringenden Notfällen erreichen Sie die Botschaft unter der Bereitschaftsnummer +212 (0) 670 05 76 48.
Anschrift: Ambassade de Suisse (Schweiz)
Square de Berkane
10020 Rabat
Maroc
Telefon: Zentrale +212 537 26 80 30
Email: rabat@eda.admin.ch
Falls die Gefahr besteht, dass die in der Gesetzgebung vorgesehene dreimonatige visafreie Aufenthaltsdauer überschritten wird, können die nationalen Botschaften in Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden eine besondere Visaverlängerung bis zur Wiedereröffnung der Grenzen erreichen bzw. gewähren.
Grundversorgung ist gewährleistet.
Der Zugang zu lebenswichtigen Produkten und Dienstleistungen wird nicht eingeschränkt, ebenso wenig wie die Beschaffung dieser Produkte und Dienstleistungen. Daher werden alle Geschäfte, die Nahrungsmittel, Waschmittel und Hygieneartikel, Sanitär- und medizinische Geräte sowie Bäckereien, Metzgereien, Apotheken und Parapharmazien verkaufen, weiterhin geöffnet bleiben.
Moulay Hafid Elalamy, der Minister für Industrie, Handel und grüne und digitale Wirtschaft, hat am Donnerstag versichert, dass die Märkte „für die kommenden Monate mit genügend Vorräten ausgestattet sind“. Wesentliche Dienstleistungen wie Kliniken, medizinische Zentren und Labors, Banken, Versicherungen und Postämter sowie Sicherheits- und Hygieneanbieter werden weiterhin in Betrieb bleiben.
Sehr eingeschränkte Bewegungsfreiheit.
Allerdings muss der Gang oder die Fahrt für die eigene Versorgung auf „den Bereich des Wohnortes“ beschränkt werden. Es wird empfohlen, genügend Vorräte vorzuhalten, damit man einige Tage im Haus bleiben kann. Im Falle einer längeren ärztlichen Konsultation oder eines kontinuierlichen Bedarfs an Medikamenten aus der Apotheke, muss man sich an eine einzige Quelle halten. So wird sich der Apotheker oder Ladenbesitzer ggf. an einen erinnern, falls eine Bestätigung benötigt werden sollte. Arzttermine sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, um einen Nachweis bei einer Kontrolle vorlegen zu können. Derzeit sind alle Reisen durch das Land oder zwischen Städte untersagt, sofern man nicht durch ein behördliches Schreiben nachweisen kann, dass diese Reise zwingend notwendig ist. Auch die entsprechenden Botschaften können ggf. weiterhelfen, z.B. wenn sich unerwartet eine Ausreisemöglichkeit ergibt.
Die lokalen Behörden, die Streitkräfte, die nationale Sicherheit, die Königliche Gendarmerie und die Hilfstruppen, haben sich zusammengeschlossen, um die Einhaltung der Beschränkungen durch die Bürger, MREs und Touristen zu gewährleisten. Hier wird ein Unterschied gemacht, sowenig wie es der Coronavirus tut. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Geldbußen von 300 bis 1.300 marokkanische Dirham und ggf. eine Haftstrafe von einem und bis zu drei Monaten.
Bleiben Sie gelassen:
Natürlich ist die Situation auch in Marokko ernst, so wie im Rest der Welt. Dennoch sollten Sie sich durch die zahlreichen negativen Nachrichten nicht unnötig in Panik bringen lassen. Marokkos Infektionszahlen tendieren auf die 200 Betroffene zu, bei über 35 Millionen Einwohnern. Bleiben Sie grundsätzlich gelassen und positiv. Wenn Sie glauben Symptome zu haben, die eine Coronavirus – Infektion nahelegen, wie Husten, Fieber und allgemeine Erschöpfung, dann sollten Sie sich mit einem Mediziner vor Ort in Kontakt setzen. Landesweit, bis auf wenige Provinzen, ist eine Hotline geschaltet. Unter Allô Sam“, erreichbar unter 141, ist eine staatliche Hotline, die allgemeine Gesundheitsberatung zum Coronavirus anbietet in Betrieb. Jeder, der sich bezüglich seiner Symptome unsicher fühlt, kann frei anrufen, es kann jedoch nützlich sein, zumindest Französisch zu sprechen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Mitarbeiter der Hotline fließend Englisch oder gar Deutsch sprechen können. Die Hotline ist nahezu in ganz Marokko nutzbar, mit Ausnahme von Drâa-Tafilalet, Béni Mellal-Khénifra, Guelmim-Oued Noun und Dakhla-Oued Eddahab.
Wer sich in diesen Regionen aufhält, kann sich an „Allô veille épidémiologique“ unter +212 0801004747 wenden.
Ungewisse Perspektiven.
Laut der vorläufigen Entscheidung der marokkanischen Regierung, sollen der Gesundheitsnotstand und die Ausgangssperre bis zum 20. April 2020 dauern. Es ist aber ungewiss, wie lange die Abriegelung tatsächlich dauern wird. Entsprechend sollten Sie sich auch eine länger andauernde Einschränkung der Bewegungsfreiheit einstellen.