StartMarokkoMarokko – König setzt Regierung Frist für das neue Familienrecht.

Marokko – König setzt Regierung Frist für das neue Familienrecht.

Auch Vertreter der Zivilgesellschaft sollen sich einbringen.

König Mohammed VI. verliert Geduld und mahnt per Brief an, dass ihm binnen sechs Monaten ein Entwurf für ein neues Familienrecht “Moudawana” vorgelegt wird.

Rabat – Der marokkanische König Mohammed VI. hat die Regierung praktisch schriftlich abgemahnt. In seiner Thronrede 2022 hat der Monarch die Regierung unter Premierminister Aziz Akhanouch beauftragt, die politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Benachteiligungen für Frauen zu überprüfen und Missstände zu beseitigen.

Gerade junge Frauen haben es beim Einstieg in das Berufsleben, trotz sehr hoher Qualifikationen, weiterhin schwer. Unter den jungen Akademikerinnen gehen der marokkanischen Gesellschaft bis zu 70% verloren, die sich mangels Berufsperspektiven auf die Betreuung von Kind und Heim zurückziehen. Zugleich sind sie, trotz Gleichstellungsgrundsatz in der Verfassung beim Erbrecht benachteiligt.

Nun, mehr als ein Jahr nach seiner Rede und teils kontroversen Diskussionen zwischen islam-konservativen Kräften und liberalen Gesellschaftsgruppen liegt dem König und dem Parlament kein Entwurf eines neuen Familienrechts, der Moudawana, vor.

Königliches Kabinett bestätigt Schreiben des Königs Mohammed VI. an den Regierungschef.

“Seine Majestät König Mohammed VI., Amir Al Mouminine, so wahr Ihm Gott helfe, hat ein Schreiben an den Regierungschef bezüglich der Revision des Familiengesetzbuches gerichtet.

Dieses königliche Schreiben konkretisiert die königliche Entscheidung, die der König in seiner Thronrede für das Jahr 2022 angekündigt hat, und ist Ausdruck der großen Sorge, die der Souverän, möge Gott ihn segnen, der Förderung der Belange der Frau und der Familie im Allgemeinen widmet“, heißt es in einer Erklärung des königlichen Kabinetts, die über die marokkanisch-staatliche Nachrichtenagentur MAP veröffentlicht wurde.

Zugleich hat der König weitere Verfassungsorgane in die Verantwortung genommen. Weiter heißt es in der Erklärung:

„Neben dem Auftrag, den Seine Majestät der König, Gott schütze ihn, dem Regierungschef durch dieses Schreiben erteilt hat, hat der Souverän dem Justizministerium, dem Obersten Rat der Justiz und dem Präsidium der Staatsanwaltschaft die Leitung der Vorbereitung dieser wichtigen Reform auf kollektive und kollegiale Weise anvertraut.“

Auch Vertreter der Zivilgesellschaft sollen sich einbringen.

Offensichtlich will der König in dieser heiklen Frage des Familienrechts, dass in wesentlichen Teilen auf dem islamischen Recht beruht, insbesondere hinsichtlich des Erbrechts, einen breiten gesellschaftlichen Konsens erzielen. Daher heißt es weiter:

„Seine Majestät der König hat die oben genannten Institutionen dazu aufgerufen, die anderen von dieser Frage direkt betroffenen Instanzen, allen voran den Obersten Rat der Ulema (Anm. des Autors: Ulema = islamische Gemeinschaft), den Nationalen Rat für Menschenrechte, die Regierungsbehörde für Solidarität, soziale Eingliederung und Familie, eng in diese Reform einzubinden und sich auch den Instanzen und Akteuren der Zivilgesellschaft, den Forschern und Experten zu öffnen.“

König setzt allen Beteiligten eine Frist von sechs Monaten.

„Die Hohen Königlichen Anweisungen sehen vor, dass die Änderungsvorschläge, die aus diesen breit angelegten partizipativen Konsultationen hervorgehen, innerhalb von höchstens sechs Monaten dem Hohen Rat des Königs, Amir Al-Mouminine, dem Garanten der Rechte und Freiheiten der Bürger, vorgelegt werden, bevor die Regierung den entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeitet und ihn dem Parlament zur Verabschiedung vorlegt”, heißt es abschließend.

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