StartMarokkoMarokko – Mehrheit der Abgeordnet ignorieren Pflicht zur Vermögenserklärung.

Marokko – Mehrheit der Abgeordnet ignorieren Pflicht zur Vermögenserklärung.

Staatsbedienstete sind zur Abgabe einer Vermögenserklärung verpflichtet.

Nur 193 von 515 Abgeordneten kamen 2023 ihrer Pflicht nach und legten gegenüber dem Parlament ihre Vermögensverhältnisse offen.

Rabat – Der marokkanische Rechnungshof kritisiert erneut das Verhalten der Abgeordneten und Vertreter im Repräsentantenhaus. Offensichtlich ignoriert nach Auffassung des Rechnungshofes eine Mehrheit der Abgeordneten geltendes Recht, wenn es um die eigenen Vermögenerklärungen geht.

In seinem Jahresbericht 2022 hat der Rechnungshof auf eine aus seiner Sicht besorgniserregende Situation hingewiesen. Insgesamt hätten 322 Abgeordnete es „versäumt“, ihr Vermögen zu deklarieren. Dazu sind sie aber grundsätzlich verpflichtet. Konkret handelt es sich um 254 Mitglieder der Abgeordnetenkammer und 68 Mitglieder des Repräsentantenhauses.

Der Bericht zeigt, dass zwischen Januar und 31. Oktober 2022 nur 141 Mitglieder des Repräsentantenhauses und 52 Mitglieder der Abgeordnetenkammer, also insgesamt nur 193 Abgeordnete, dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Setzt man dies Zahlen ins Verhältnis zu den Sitzen in dem beiden Kammern des marokkanischen Parlaments, wird das Ausmaß deutlich. In der Abgeordnetenkammer sitzen 395 Parlamentarierinnen und Parlamentarier und 120 Vertreterinnen und Vertreter nehmen die Interessen der Stände war. Die häufigen Appelle, auch von König Mohammed VI., eine redliche Regierungsführung und Arbeit im Parlament umzusetzen, scheinen keine ausreichende Wirkung zu entfallten.

Neben den Abgeordneten und Ratsmitglieder sind weitere Berufe im öffentlichen Dienst verpflichtet Vermögenserklärungen abzugeben.

Der Bericht des marokkanischen Rechnungshofes weist nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Telquel auf weitere Berufsgruppen und Bereiche im öffentlichen Dienst hin, die eine Vermögenserklärung abgeben müssen. Danach seien insgesamt 11.565 Vermögenserklärungen abgegeben worden, davon 10.892 (94 %) von Beamten und Regierungsangestellten und 673 (6 %) von anderen Bereichen.
Darunter befinden sich 390 Erklärungen von Richtern der Finanzgerichte, 141 von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer, 52 von Mitgliedern des Repräsentantenhauses, 12 von Mitgliedern des Verfassungsgerichts, 33 von Mitgliedern der Regierung und 6 von deren Kabinettschefs.

Der Bericht enthält außerdem 26 Erklärungen von Mitgliedern des Wettbewerbsrates, neun von der Obersten Behörde für audiovisuelle Kommunikation, zwei vom Obersten Rat für Erziehung, Ausbildung und wissenschaftliche Forschung, eine vom Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat und nur eine vom Nationalen Rat für Menschenrechte.

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