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Marokko – Polisario scheitert vor britischem Gericht mit der Anfechtung des Assoziierungsabkommen zwischen London und Rabat.

Britische Regierung bekräftigt Engagement für das Assoziierungsabkommen

Western Sahara Campaign UK (WSCUK) reichte Klage gegen das Assoziierungsabkommen ein, da dieses die Westsahara mit einbezog, und ist zunächst gescheitert.

London – Die Klage der britischen Nichtregierungsorganisation Western Sahara Campaign UK (WSCUK), die die Interessen der Polisario in Großbritannien vertritt, gegen das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich Großbritannien wurde am vergangenen Montag (5. Dezember 2022) von einem Verwaltungsgericht in London zurückgewiesen.

Das Assoziierungsabkommens zwischen Marokko und Großbritannien, das im Oktober 2019 in London unterzeichnet wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sei damit von der britischen Justiz als gültig anerkannt worden, berichtet das marokkanische Nachrichtenmagazin telquel.

Abkommen zwischen Großbritannien und Marokko bezieht die Westsahara mit ein.

Dieses Post-Brexit-Handelsabkommen, das zwischen den beiden Königreichen ausgehandelt wurde, bezieht auch die sog. südlichen Provinzen bzw. die von Marokko beanspruchten und kontrollierten Teile der Westsahara mit ein. Eine Region für deren Unabhängigkeit die Polisario auch bewaffnet kämpft.
Nach der Klageabweisung kann Assoziierungsabkommen nur noch schwierig angefochten werden.

Britische Regierung bekräftigt Engagement für das Assoziierungsabkommen

Die britische Regierung habe nach Angaben des Nachrichtenmagazins unmittelbar nach dem Urteil ihr Engagement für die Fortsetzung der Partnerschaft mit Marokko bekräftigt.

Der Sprecher des britischen Ministeriums für internationalen Handel habe die Entscheidung des Gerichts begrüßt. „Wir werden weiterhin eng mit Marokko zusammenarbeiten, um das Handelsvolumen von 2,7 Milliarden Pfund zwischen unseren Ländern auszubauen.”  Er habe auch versicherte, dass eine Fortsetzung des Austauschs mit den marokkanischen Partnern über den Assoziationsrat im nächsten Jahr zu erwarten sei.

Alle Garantien, die sich ggf. die beiden Länder im Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und der EU gegenseitig gewährt hatten, seien auch im bilateralen Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und Großbritannien enthalten. Die Kontinuität der Handelsbeziehungen zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich nach dem 31. Dezember 2020 wird in dem Abkommen garantiert. Diesbezüglich sehe das Abkommen auch den Zugang von Produkten aus der Westsahara zum britischen Markt vor.

WSCUK klagte gegen dieses Abkommen im Jahr 2021 und die britische NGO war nicht zum ersten Mal gegen Abkommen zwischen Marokko und europäischen Staaten juristisch vorgegangen. 2015 klagte man bereits gegen das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, was zu einer zweitweisen Aussetzung führte. Auch hier war der Hintergrund, dass Fischgründe vor der Westsahara einbezogen waren, was man als unzulässig bewertet hat.

Marokko – EuGH erklärt Agrar- und Fischereiabkommen mit Marokko wegen Einbeziehung der Westsahara für nichtig.

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