StartMarokkoMarokko – Regierungsrat verabschiedet Sozialhilfeprogramm

Marokko – Regierungsrat verabschiedet Sozialhilfeprogramm

Dekret legt die Höhe der Sozialhilfebeiträge fest.

Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Gesetzes über das direkte Sozialhilfeprogramm vom Regierungsrat gebilligt. Beihilfen von 500 MAD pro Monat zum Start.

Rabat – Der Regierungsrat hat am vergangenen Donnerstag den Entwurf des Dekrets Nr. 2.23.1067 zur Durchführung des Gesetzes Nr. 58.23 über das sog. direkte Sozialhilfeprogramm gebilligt.

Mustapha Baitas, Regierungssprecher und Staatssekretär für die Beziehungen zum Parlament, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass mit diesem Verordnungsentwurf die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 58.23 über die direkte Sozialhilfe, insbesondere die Artikel 2, 7, 8, 12 und 13, umgesetzt werden sollen.

Das Dekret enthalte Artikel, die festlegen, wer als Familienoberhaupt für den Bezug von Kinderschutzbeihilfen und Pauschalbeihilfen gilt. Außerdem werden die Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf direkte Sozialhilfe, die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Anträgen, die Verfahren zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung von Familien, die Festlegung der Höhe der Beihilfen und die Verfahren für ihre Auszahlung festgelegt, erklärte Baitas.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es gesonderte Zuschüsse.

Der Regierungssprecher fügte hinzu, dass diese Artikel auch die Frist für die Anmeldung beim Sozialversicherungssystem gemäß Artikel 7(1)(2) desselben Gesetzes festlegen. Sie legen auch den Grad der Behinderung fest, ab dem der Begünstigte Anspruch auf zusätzliche behinderungsbedingte Unterstützung hat.

Nach dem Verordnungsentwurf können der Ehegatte, die Pflegeperson, die Person, die die Kafala gewährt, und der gesetzliche Vertreter als Familienoberhaupt angesehen werden. Für die Gewährung von Leistungen gilt als Familienoberhaupt die Person, die die Familie im Einheitlichen Sozialregister (RSU) eingetragen hat.

Dekret legt die Höhe der Sozialhilfebeiträge fest.

Der Text listet auch die Beträge der kindbezogenen und pauschalen Leistungen auf, so Baitas. Die Aufteilung dieser Beträge basiert auf dem Gesamtbetrag der monatlichen Beihilfe, den Beträgen der zusätzlichen Beihilfe für väterliche Waisen und für behinderte Kinder. Die Geburtsbeihilfe und die Pauschalbeihilfe sind ebenfalls enthalten.

Diese Beträge sollen laut dem Verordnungsentwurf in den Jahren 2024 und 2025 erhöht und im Jahr 2026 stabilisiert werden. Der Mindestbetrag, der jeder begünstigten Familie ausgezahlt wird, wird auf 500 marokkanische Dirham MAD pro Monat festgelegt, sagte der Regierungssprecher und bestätigte damit vorherige Aussagen des Premierministers im Parlament. Er betonte, dass diese Beträge direkt auf das Bankkonto des Familienoberhaupts oder über anerkannte Zahlungsinstitute überwiesen werden.

Anträge nur Online möglich. Zahlungen der Sozialhilfe nur auf Bankkonten oder vergleichbare Finanzinstitute.

Der Antrag muss vom Familienoberhaupt über eine spezielle elektronische Plattform an das nationale Amt für Sozialhilfe übermittelt werden.

Auf elektronischem oder anderem Wege erhalten die Haushaltsvorstände alle verfügbaren Informationen über die Unterstützung, die sie erhalten werden. Im Falle einer Ablehnung können sie innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Ablehnungsbescheids über dieselbe Plattform Widerspruch einlegen.

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