StartMarokkoMarokko – Wettbewerbsrat und Treibstoffhändler schließen 1,84 Mrd. MAD Vergleich.

Marokko – Wettbewerbsrat und Treibstoffhändler schließen 1,84 Mrd. MAD Vergleich.

Treibstoffkonzerne entgehen Gerichtsurteil wegen Wettbewerbsbehinderung durch Zahlung einer Strafe von 1,84 Mrd. MAD und der Annahme von Auflagen.

Rabat – Ein jahrelanger Streit und ein ebenso langes Verfahren des marokkanischen Wettbewerbsrat mit bzw. gegen die Treibstoffhändler geht nun zu ende.

Der Wettbewerbsrat, eine Einrichtung mit Verfassungsrang, warf den Importeuren und Vertriebsunternehmen, darunter die Tankstellenketten und Gashändler, wettbewerbswidriges Handeln und ggf. auch Preisabsprachen zum Schaden der Kundinnen und Kunden vor. Über viele Jahre hat sich die Untersuchung gezogen und war von einem eingeschränkten Handlungsrahmen des Wettbewerbsrates und taktischen Verzögerungsmanövern der Beschuldigten Unternehmen geprägt.

Aufgrund der Änderungen des Rechtsrahmens für den Wettbewerb in Marokko teilte der Generalberichterstatter des Wettbewerbsrats in seiner Pressemitteilung vom Juni 2023 mit, dass man beschlossen habe, die Untersuchung über mögliche wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Kohlenwasserstoffmarkt an die Staatsanwaltschaft weiterzureichen. Damit war dann die marokkanische Justiz mit dem Fall betraut.

Marokko – Wettbewerbsrat reicht Klage gegen Treibstoffkonzerne (Gas, Benzin, Diesel) ein.

Insgesamt neun Unternehmen beschuldigt.

Aufgrund der von den zuständigen Dienststellen des Rates durchgeführten Untersuchungen wurden neun Unternehmen, die auf den Märkten für die Beschaffung, Lagerung und den Vertrieb von Diesel und Benzin tätig sind, sowie ihrem Berufsverband gemäß Artikel 29 des Gesetzes Nr. 104.12 Beschwerdepunkte mitgeteilt. Diese Beschwerdepunkte waren Gegenstand der Mitteilung des Generalberichterstatters vom August 2023.

Die betroffenen Unternehmen und ihr Berufsverband wollten daraufhin die im oben genannten Rechtsrahmen vorgesehenen Bestimmungen in Anspruch nehmen, insbesondere das in Artikel 37 des Gesetzes Nr. 104-12 in seiner geänderten und ergänzten Fassung vorgesehene Vergleichsverfahren, wie der Wettbewerbsrat in einer am Donnerstag, den 23. November 2023, veröffentlichten Mitteilung betont.

Daraufhin hat das Ratskollegium gemäß den Bestimmungen dieses Artikels (Artikel 37) Gespräche und Vergleichsverhandlungen aufgenommen.

Diese Gespräche führten zur Unterzeichnung von Vergleichsvereinbarungen, in denen die Zustimmung dieser Unternehmen und ihres Berufsverbands zu den ihnen unterbreiteten Vergleichsvorschlägen festgehalten wurde.

Strafzahlung von 1,84 Mrd. MAD sowie neue Auflagen für die Unternehmen

Diese Vereinbarungen beenden somit die gegen diese Unternehmen und ihren Berufsverband eingeleiteten Wettbewerbs- bzw. Gerichtsverfahren.

Diese Vereinbarungen betreffen die Zahlung eines Gesamtbetrags (Strafzahlung) von 1.840.410.426 marokkanische Dirham MAD oder ca. 166,45 Mio. Euro* als Vergleich für alle betroffenen Unternehmen und ihren Berufsverband sowie die Unterzeichnung einer Reihe von Auflagen, um das Funktionieren des Wettbewerbs auf dem Kohlenwasserstoffmarkt in Zukunft zu verbessern und die Risiken einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher zu vermeiden. Die Unternehmen müssen zukünftig Kontrollmechanismen einführen und Verhaltensregeln erarbeiten, die auch vom Wettbewerbsrat geprüft und überwacht werden können.

Um den Rat in die Lage zu versetzen, das Funktionieren des Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf die Wechselbeziehung zwischen den öffentlichen Verkaufspreisen für Diesel und Benzin und den internationalen Kursen dieser raffinierten Produkte, sehen die Verpflichtungen außerdem die Erstellung und Übermittlung einer detaillierten Aufstellung vor, die die Überwachung der Beschaffung, der Lagerung und des Vertriebs von Diesel und Benzin durch jedes Unternehmen ermöglicht.

Weitere zahlreiche Auflagen.

Die Unternehmen und ihr Verband müssen weitere Auflagen erfüllen. So müssen Sie Berichte zur Preisgestaltung, Einkaufsbedingungen sowie Lagerbestände bei Diesel und Benzin an den Wettbewerbsrat melden. Die Meldepflicht ist alle drei Monate zu erfüllen und ist zunächst auf drei Jahre festgelegt worden.

Die Unternehmen müssen ihre Preise auch zum Vorteil der Kundinnen und Kunden schneller an die Marktgegebenheiten anpassen.

Freie Tankstellen dürfen nicht gezwungen werden, von Lieferanten vorgegebene Endpreise zu übernehmen. Im gleichen Sinne haben sich die genannten Unternehmen verpflichtet, die Vorteile von Rabatt- oder Discountprogrammen oder ähnlichen Programmen, die Tankstellen in Anspruch nehmen können, in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, an die Einhaltung der von diesen Unternehmen empfohlenen Preise durch die Tankstelle zu knüpfen.

*Wechselkurs Stand 23. November 2023

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