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Marokko – König sagt Rede zur Feierlichkeit „Revolution des Königs und des Volkes – 20. August“ ab.

Mehrere Reden in kurzem Abstand sei der Grund für die Entscheidung.

Feierlichkeiten zu „Revolution des Königs und des Volkes“ (20. August) werden abgehalten aber ohne Ansprach von König Mohammed VI.

Rabat – König Mohammed VI., der sich ohnehin nur sehr selten direkt an die Marokkanerinnen und Marokkaner wendet, hat per Pressemeldung des königlichen Kabinetts bekanntgeben lassen, dass die Rede zum Feiertag „Revolution des Königs und des Volkes”, die alljährlich am 20. August gehalten wird, zumindest für dieses Jahr entfallen wird.

Alljährlich zum 20. August erinnern sich die Marokkanerinnen und Marokkaner an das Exil von König Mohammed V., der sich während des französischen Protektorats an die Spitze der Unabhängigkeitsbewegung gestellt hatte, von Frankreich samt Familie daraufhin ins Exil nach Madagaskar gebracht wurde und nach offizieller Geschichtsschreibung durch den Druck des rebellierenden Volkes zurückgeholt werden musste.

Für die marokkanische Monarchie ein Ereignis, dass die engen Bande zwischen dem Königshaus und dem marokkanischen Volk belegt.
Zu diesem Anlass hält König Mohammed VI., nur wenige Tage nach der Thronrede, eine erneute Ansprache, die über alle Medien und Kanäle ausgestrahlt wird. Nun kündigt das königliche Kabinett an, dass in diesem Jahr die Rede ausfallen würde.

Mehrere Reden in kurzem Abstand sei der Grund für die Entscheidung.

Wie das Königliche Kabinett in seiner Presserklärung mitteilt, die über die staatliche Nachrichtenagentur MAP veröffentlicht wurde, wird das Land an den Feiertag und auch an allen anderen Feierlichkeiten festhalten, einzig die Rede von König Mohammed VI. würde entfallen.

Dazu schreibt das königliche Kabinett:

„In Anbetracht der Tatsache, dass der Jahrestag der glorreichen Revolution des Königs und des Volkes einige Tage nach der Thronrede und vor der königlichen Rede zur Eröffnung des Parlaments liegt, und angesichts der diesbezüglichen Erfahrungen wurde beschlossen, den Jahrestag der denkwürdigen Revolution vom 20. August weiter zu begehen, ohne dass zu diesem Anlass eine königliche Rede an die Nation gehalten wird.“

Weiter weist das Königliche Kabinett darauf hin, dass der Feiertag zum 20. August weiter bestehen bleibt und sich der König das Recht vorbehält, sich jeder Zeit und zu jedem Anlass mit einer Ansprache an das marokkanische Volk zu wenden.

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