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Marokko – Ministerrat billigt Eckpunkte des Haushaltsgesetz 2023

Sozialschutz, Regionalisierung der Verwaltung, Investitionsförderung, mehr Spielräume für den Staatshaushalt sind Eckpunkte des Finanzgesetz 2023.

Unter Vorsitz von König Mohammed VI. wurden das Haushaltsgesetz 2023 und weiter Organgesetze sowie internationale Abkommen beraten und verabschiedet.

Rabat – Unter Vorsitz von König Mohammed VI. fand am gestrigen Dienstag (18. Oktober 2022) eine Sitzung des Ministerrats statt. Wichtigstes Thema auf der Agenda war das Haushaltsgesetz 2023, dass ab der kommenden Woche im Parlament beraten werden soll. Neben dem Haushaltsgesetz wurden auch Entwürfe wichtiger Organgesetze sowie mehrere internationale Abkommen beraten bzw. verabschiedet. Im Anschluss gab das königliche Kabinett in einer Erklärung die wichtigsten Ergebnisse bekannt.

Zu Beginn des Ministerrats erläuterte die Wirtschafts- und Finanzministerin gemäß Artikel 49 der Verfassung die allgemeinen Rahmenbedingungen und Annahmen des Finanzgesetzes (Haushaltsgesetz PLF) 2023.

Die Ministerin wies darauf hin, dass das Finanzgesetz PLF 2023 in einem instabilen internationalen Umfeld ausgearbeitet worden sei, was sich auf die Inflation und die Unterbrechung der Produktionskette ausgewirkt habe. Die Haushaltsplanungen berücksichtigen vier wesentliche Eckpunkte.

Sozialschutz, Regionalisierung der Verwaltung, Investitionsförderung, mehr Spielräume für den Staatshaushalt sind Eckpunkte des Finanzgesetz 2023.

Zum ersten:

Es wird weiterhin an dem Aufbau des Sozialstaats und einer Verallgemeinerung des Sozialschutzes festgehalten. Dies betrifft insbesondere die Vervollständigung der Verallgemeinerung der obligatorischen Krankenversicherung auf alle soziale Schichten, die schrittweise Verallgemeinerung der Familienbeihilfen nach einem neuen Ansatz der direkten Ausrichtung auf die unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen, auf der Grundlage des Einheitlichen Sozialregisters sowie die Beschleunigung der Verallgemeinerung auf alle Regionen des Königreichs.

Gleichzeitig wird die Sanierung des nationalen Gesundheitssystems fortgesetzt, indem die für den Gesundheits- und Sozialschutzsektor bereitgestellten Mittel erhöht werden.

Auch die Umsetzung des Fahrplans für die Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems, die Förderung der vollen Teilhabe von Frauen in allen wirtschaftlichen Bereichen und den Schutz ihrer Rechte sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen werden weiterverfolgt.

In Anbetracht der Bedeutung des Zugangs zu Wohnraum und der Gewährleistung der Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben wurden in diesem Bereich direkte staatliche Beihilfen für bestimmte Zielgruppen vorgesehen.

Zweitens:

Die Ankurbelung der nationalen Wirtschaft durch die Förderung von Investitionen, was durch die Umsetzung der neuen Investitionscharta und die Umsetzung der im Rahmen der industriellen Investitionsprojekte eingegangenen Verpflichtungen erfolgt.

Darüber hinaus werde in “Übereinstimmung mit den Hohen Königlichen Anweisungen” der “Investitionsfonds Mohammed VI.” eingerichtet und die öffentlichen Investitionen sollen gesteigert werden, die auf Infrastrukturprojekte und ehrgeizige sektorale Strategien ausgerichtet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Erzeugnisse und die nationale Souveränität in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Energie zu stärken.

Unter Berücksichtigung der Rolle des Steuersystems bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und der Erreichung der erwarteten Ziele im Hinblick auf den wirtschaftlichen Aufschwung werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes über die Steuerreform umgesetzt und damit die Sichtbarkeit der Wirtschaftsakteure durch eine umfassende Reform der Körperschaftssteuer, des Banken- und des Versicherungssektors parallel zu einer Verringerung der Steuerlast für Arbeitnehmer und Rentner der Mittelschicht erhöht.

Drittens:

Stärkung der territorialen Gleichstellung durch die Fortsetzung der Umsetzung des fortgeschrittenen Regionalisierungsprogramms und des Programms zum Abbau der räumlichen und sozialen Ungleichheiten.

Dies betrifft auch die Beschleunigung der Verwaltungsreform durch die Vereinfachung der Verfahren und die Einführung einer neuen nationalen Strategie für den digitalen Übergang sowie weitere Anstrengungen im Bereich der administrativen Dezentralisierung und der Institutionalisierung der amazighischen Sprache auf der Ebene aller Aspekte des öffentlichen Lebens.

Viertens:

Die Wiederherstellung der Haushaltsspielräume, um die Nachhaltigkeit der Reformen zu gewährleisten, indem alle möglichen Finanzmittel durch eine verbesserte Steuererhebung zur Verfügung gestellt, innovative Finanzierungsmechanismen eingeführt, die Betriebskosten der Verwaltung gestrafft, Reformen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durchgeführt werden, das Organgesetz über das Finanzgesetz reformiert wird und das öffentliche Portfolio neu bewertet und seine Leistung verbessert werden sollen.

Regierung geht von einem höheren Wirtschaftswachstum und einer sinkenden Inflation aus.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Planungen für das Haushaltsgesetz auf Annahmen beruhen, die von einer Wachstumsrate von 4%, einer Inflationsrate von ca. 2% und von einem Haushaltsdefizit in Höge von ca. 4,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgehen.

Ministerrat billigt Finanzgesetz PLF 2023

Der Ministerrat hat den vorgelegten Haushaltsgesetzentwurf (Finanzgesetz PLF 2023) gebilligt. Damit kann das Parlament mit den Beratungen beginnen. In den kommenden Wochen wird die Regierung sowie alle Minister ihre Finanzmittel vor den Abgeordneten vorstellen, verteidigen und sich der Diskussion stellen. Die Abgeordneten können Änderungswünsche im Parlament einbringen.

Mehrere Gesetze (Dahir) wurden beraten und verabschiedet.

Im weiteren Sitzungsverlauf wurden mehrere Gesetze (Dahir) beraten und angenommen. So wurde eine neue Regelung für die Zulassung von Militärflugzeugen im Luftraum des Landes und in Abstimmung mit den Vorgaben des zivilen Luftverkehrs angenommen.

Ebenfalls wurden die Besoldung und der Status von Richtern und Staatsanwälten angepasst.
Das Vorhaben in Bezug auf den Obersten Justizrat zielt insbesondere auf die Überarbeitung der Strukturen des Rates auf der Ebene des Generalsekretariats und der Verwaltungsorganisation, die Anpassung der Rechtslage der Gemeinsamen Koordinierungsstelle im Bereich der Justizverwaltung, die moralische Aufwertung der Wahl der Vertreter der Richterschaft und die Stärkung der Rolle des Rates in Bezug auf die Wahrung der Werte der Integrität und Redlichkeit innerhalb der Justizbehörde ab.

Zusätzlich zieht der Ministerrat die Personalbefugnis und die Ernennung von Führungspersonal bei mehreren Behörden an sich, darunter das Amt für den Schutz von Urheberecht. Die gilt auch für den „Obersten Rat für Ausrüstung, Transport, Logistik und Wasser” der zusätzlich umbenannt wird in “Oberster Rat für Ausrüstung”.

Der Ministerrat hat auch eine neue Besoldungsstruktur innerhalb der Streitkräfte bestätigt. Hinzu kommt eine Verbesserung der Familienzulagen bei Beamten und Militärangehörigen, insbesondere für das vierte und fünfte Kind. Eine Anpassung die im Rahmen des „sozialen Dialogs“ vorab zugesagt wurde.

Ministerrat bestätigt acht internationale Abkommen.

Der Ministerrat hat acht internationale Abkommen angenommen, von denen drei bilaterale und fünf multilaterale Vereinbarungen darstellen.

Auf bilateraler Ebene betreffen die Abkommen Partner aus dem afrikanischen und arabischen Raum und beziehen sich auf die Förderung und den Schutz von Investitionen, Luftverkehrsdienste und die Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Atomenergie, so die Erklärung des königlichen Kabinetts weiter.

Die multilateralen Abkommen betreffen verschiedene Bereiche wie den Schutz der Ansprüche von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers, die “Verfassung der Afrikanischen Zivilluftfahrtkommission” (CAFAC), die “Afrikanische Energiekommission”, die “Regelung des Personenverkehrs und des Transits auf dem Landweg zwischen den arabischen Staaten” und das Abkommen über den Sitz der frankophonen Universitätsagentur.

Ehemaliger Finanzminister und aktueller Botschafter Marokkos in Frankreich übernimmt Vorsitz des Investitionsfonds.

Nach Abschluss der Beratungen des Rates hat König Mohammed VI., gemäß Artikel 49 der Verfassung und auf Vorschlag des Regierungschefs sowie auf Initiative der Wirtschafts- und Finanzministerin Mohamed Benchaaboun zum Generaldirektor des “Investitionsfonds Mohammed VI.” ernannt.

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