StartAlgerienAlgerien – Präsident begnadigt 8.985 Straftäter zum Ende des Ramadans.

Algerien – Präsident begnadigt 8.985 Straftäter zum Ende des Ramadans.

Zahlreiche Gruppen von Straftätern sind von der Begnadigung ausgenommen.

Algerischer Präsident Abdelmajid Tebboune unterzeichnet Dekret anlässlich des Eid Al-Fitr.

Algier – „Der Staatspräsident, M. Abdelmadjid Tebboune unterzeichnete ein Dekret zur Begnadigung von rechtskräftig verurteilten inhaftierten und nicht inhaftierten Personen, die nur noch zwölf (12) Monate oder weniger zu verbüßen haben, und achtzehn (18) Monate für rechtskräftig verurteilte Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind, Minderjährige, Schwangere und Mütter von Kindern, die nicht älter als drei (3) Jahre alt sind. Diese Begnadigung kam 8.985 Häftlingen zu Gute”, heißt es in der Pressemitteilung, die von der staatlichen Nachrichtenagentur APS zitiert wird.

Anlass der Entscheidung ist das Ende des für Muslime heiligen Fastenmonats Ramadan und damit die anstehenden Festtage Eid Al-Fitr an diesem Wochenende.

Zahlreiche Gruppen von Straftätern sind von der Begnadigung ausgenommen.

Wie weiter gemeldet wird, sind zahlreiche Gruppen von Straftätern von der Begnadigung ausgenommen. Ausgenommen wurden „Inhaftierte Personen, die unter die Bestimmungen der Verordnung über die Charta für Frieden und nationale Versöhnung fallen, Verbrechen wie Terrorismus oder Sabotage, Verrat, Spionage, Massenmord, Gefängnisausbruch und kriminelle Vereinigungen, Drogen- und Psychotropenhandel, Korruptionsverbrechen, Verstöße gegen die Gesetze und Vorschriften zum Devisen- und Kapitalverkehr, vorsätzliche Verschwendung öffentlicher Gelder, Veruntreuung, Einflussnahme, rechtswidrige Vergabe öffentlicher Aufträge, Geldwäsche, vorsätzliche Tötung, Vatermord, Kindestötung, vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge, Krankheit oder dauerhafter Behinderung, fahrlässige Tötung, Entführung, Freiheitsberaubung und sexuelle Belästigung Minderjähriger mit oder ohne Gewaltanwendung und Vergewaltigung, Entführungsdelikte, Kinderhandel und Straftaten, die die Überprüfung der Identität des Kindes verhindern”, heißt es in der gleichen Erklärung weiter.

Der Erlass schloss außerdem Straftäter aus, die verurteilt wurden wegen: „Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Straftaten im Zusammenhang mit Diskriminierung und Hassreden, Straftaten wie Angriffe und Verschwörungen gegen die Staatsgewalt, seine Institutionen, seine Beamten und die territoriale Integrität des Landes, Straftaten wie bewaffnete Zusammenrottungen oder Anstiftung zu Zusammenrottungen, Beleidigungen und Gewalt gegen Gesundheitseinrichtungen und ihr Personal, Vergehen und Verbrechen der unerlaubten Spekulation, des Betrugs beim Verkauf von Waren, Lebensmitteln und medizinischen Produkten, Vergehen und Verbrechen der Fälschung und des Missbrauchs von Ämtern, Namen und Vornamen, der vorsätzlichen Geldverbrennung und Vergehen gegen automatische Datenverarbeitungssysteme, die auf die nationale Verteidigung und öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Institutionen abzielen”, so die APS abschließend.

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