StartMarokkoMarokko – Gesetz zu öffentlichen Spendenaufrufen soll Missbrauch verhindern.

Marokko – Gesetz zu öffentlichen Spendenaufrufen soll Missbrauch verhindern.

Spendenaufrufe müssen Dokumentiert werden und können Genehmigungspflichtig sein.

Regierung will den Missbrauch der Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger erschweren und regelt die Durchführung von Spendenaufrufen durch das Gesetz 18:18.

Rabat – Wer kennt nicht, zumindest in der marokkanischen Gemeinschaft, die zahlreichen Spendenaufrufe von tatsächlichen oder mutmaßlichen Bedürftigen in Marokko. Dabei werden vor allem die sozialen Netzwerke oder Videoplattformen, darunter Youtube oder TikTok, genutzt, um an die Spendenbereitschaft vieler Menschen im Land selbst, aber auch im Ausland, zu appellieren.

Sicherlich gibt es zahlreiche Anlässe, Gründe und Situationen die durch einen ehrlichen Spendenaufruf angegangen werden können. Doch es gibt auch immer mehr „schwarze Schafe“, die die bei Muslime ausgeprägte Spendenbereitschaft ausnutzen, Gelder teilweise oder ganz veruntreuen oder aus der Spendenaktion ein politisches Event gestalten.

Zuletzt brachte ein Spendenaufruf, rund um das Ereignis des in einen Brunnen gefallen kleinen Jungen Rayan, die negative Seite hervor. Die Rettungsaktion führte zu einer weltweiten Aufmerksamkeit. Dies sollte wohl ausgenutzt werden und so riefen einzelne Personen zu Spenden zu Gunsten der Familie des Jungen auf und behaupteten dabei, im Namen der Familie zu handeln. Es wurde nötig, dass der Vater des später leider tot geborgenen Jungen in seiner Trauer vor die Medien treten musste, um klarzustellen, dass es keinen solchen autorisierten Spendenaufruf gegeben hat und auch die angegebenen Kontonummern in keinen Zusammenhand zu seiner Person oder Familie stehen.
Damals kündigte die PJD geführte Regierung unter Premierminister El Othmani und des damals ebenfalls amtierenden Innenminister Abdelouafi Laftit an, neue gesetzliche Regelungen zu entwickeln.

Marokko – Fünf-jähriger Junge tot aus Brunnenschacht geborgen.

Neues Gesetz passiert Parlament.

Das Gesetz über den Aufruf zu öffentlichen Spenden wird in dieser Woche verabschiedet. Die von der PJD-Regierung im Juni 2021 ins Parlament eingebrachte Fassung wurde am vergangenen Dienstag (6. Dezember 2022) von der Ratskammer verabschiedet, nachdem sie zuvor grundlegend überarbeitet worden war. Die Tageszeitung Al Ahdath Al Maghribia berichtet in ihrer Ausgabe vom Donnerstag, den 8. Dezember 2022, dass das Gesetz 18.18 die Aufrufe zu öffentlichen Spenden und die Sammlung von Geldern für wohltätige Zwecke reglementiert und überwacht.

Die Tageszeitung zitiert Innenminister Abdelouafi Laftit, der erklärte, dass der Text darauf abziele, die Sammlung von Spenden und die Verteilung von Hilfsgeldern mit allen notwendigen Garantien zum Schutz der Spender und der Organisatoren der Aktionen sowie der Empfänger der Hilfsgelder zu versehen.

Spendenaufrufe müssen Dokumentiert werden und können Genehmigungspflichtig sein.

Dem Minister zufolge hat die Umsetzung mehrerer Änderungen an diesem Gesetzentwurf im Vergleich zu der zuvor von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Fassung dazu geführt, dass der Inhalt nun verbessert und die Bestimmungen vereinheitlicht wurden. In diesem Sinne, so zitiert die Zeitung den Minister weiter, seien einige der Änderungen, die an dem Text vorgenommen wurden, geeignet, die Transparenz bei öffentlichen Aufrufen zu Spenden und deren Sammlung zu erhöhen. Dies steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Marokkos im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und der Geldwäsche, die in Artikel 8 aufgeführt sind.

Des Weiteren wurde Artikel 9 dahingehend geändert, dass auf dem Genehmigungsformular für einen öffentlichen Aufruf zu Spenden der Name der begünstigten Partei oder die Operation, die Gegenstand der Spende ist, sowie die Art der Spende angegeben werden müssen. Artikel 19 wurde ebenfalls geändert, um die Rolle/Funktion jedes Teilnehmers an der Spendensammlung anzugeben. Die Änderung in Artikel 23 verpflichtet die Partei, die die Spendensammlung organisiert, ihrem Bericht an die Verwaltung einen Kontoauszug über die Spendensammlung beizufügen.

Marokko – Presserat kritisiert Teile der Berichterstattung im Fall Rayan

Mein Konto

Casablanca
Klarer Himmel
18 ° C
18 °
17.1 °
63 %
4kmh
7 %
Sa
21 °
So
21 °
Mo
22 °
Di
22 °
Mi
18 °