StartGesellschaftMarokko – Marokkaner wegen Spionage in Deutschland verurteilt.

Marokko – Marokkaner wegen Spionage in Deutschland verurteilt.

Mitglieder und Unterstützer der Hirak-Bewegung vom Angeklagten ausspioniert.

36-jähriger Marokkaner wegen Spionage von Hirak-Mitgliedern zur Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe vom Oberlandesgericht in Düsseldorf verurteilt.

Düsseldorf – Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat am heutigen 31. August 2023 sein Urteil gegen einen 36-jährigen Marokkaner verkündet, der von der Generalstaatsanwaltschaft wegen Spionage in Deutschland für den marokkanischen Auslandsgeheimdienst angeklagt wurde.

Unter dem Aktenzeichen III-7 StS 2/23 und nach einer Untersuchungshaft von neun Jahren, wurde der marokkanische Staatsbürger zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4.326,86 € verurteilt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung hatte eine reine Bewährungsstrafe beantragt.

Mitglieder und Unterstützer der Hirak-Bewegung vom Angeklagten ausspioniert.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah es als bewiesen an, dass der im letzten November in Köln verhaftete Angeklagte Berichte für den marokkanischen Auslandsgeheimdienst über Mitglieder oder Unterstützer der sog. Hirak-Bewegung verfasst hat und dafür finanzielle Vorteile erhielt.

Die Hirak-Bewegung hatte 2016 und 2017 im Norden und Nordosten Proteste gegen die wahrgenommenen Defizite in der Versorgung und sozialen Fragen organisiert. Der Senat des Oberlandesgerichts stellte fest, dass der nun Verurteilte aus frei zugänglichen Quellen „Informationen über eine oppositionelle Gruppe um zwei in Deutschland lebende deutsch-marokkanische Staatsangehörige“ über einen Zeitraum von acht Monaten zusammengetragen hat und dafür mit Flugtickets für private Reisen entlohnt wurde. Dies wertete das Gericht als Spionagetätigkeit.

Die Strafe ist relativ milde ausgefallen. Dazu wird in der offiziellen Pressemeldung des Gerichts erläutert: „Insbesondere aufgrund eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten hat der Senat für die geheimdienstliche Agententätigkeit gem. § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, für die das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet.“ Insgesamt habe der Angeklagte keine „bedeutsame Tätigkeiten für den marokkanischen Geheimdienst geleistet, zumal die ausgespähten Aktivisten ohnehin in öffentlich zugänglichen sozialen Medien regierungskritisch präsent waren. Für diese Aktivisten ist die Tat des Angeklagten ohne erkennbare Konsequenzen durch den marokkanischen Staat geblieben.

Das Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig.

Marokko – Marokkaner wegen mutmaßlicher Spionage in Deutschland festgenommen.

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