StartSchlagzeilenMarokko – Neues Waffengesetz verabschiedet.

Marokko – Neues Waffengesetz verabschiedet.

Waffenbesitz, Produktion und ggf. Exporte werden neu geregelt.

Königreich Marokko reformiert Waffengesetz von 1937 und Regelt die Produktion, den Besitz und mögliche Exporte neu.

Rabat – Am 6. Dezember 2022 billigte das Parlament einstimmig den Gesetzentwurf Nr. 86.21 über Feuerwaffen, deren Teile, Zubehör und Munition.

Innenminister Abdelouafi Laftit erklärte zu dem Gesetzentwurf, der Text ziele darauf ab, die gesetzlichen/regulatorischen Beschränkungen für Schusswaffen zu regeln. Er betonte, dass dieses Gesetz den technologischen Entwicklungen u. den Trends in der Kriminalität folge.

Er wies auch darauf hin, dass der Dahir vom 31. März 1937 den Gebrauch von Schusswaffen regele. Eine Reihe von Fachbegriffen seien jedoch veraltet, deshalb müsse der Text vollständig neu geschrieben werden, um den neuesten Entwicklungen gerecht zu werden bzw. Rechnung zu tragen.

Auch der derzeitige Rechtsrahmen sollte ebenfalls überarbeitet werden, um ihn mit den verschiedenen nationalen und internationalen Entwicklungen in Einklang zu bringen bzw. den Anforderungen des Fortschritts gerecht zu werden, so der Minister weiter.

Dieser neue Gesetzesentwurf würde dann den Rechtsrahmen für Feuerwaffen vervollständigen, indem er im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen stehe, zu denen sich Marokko im Kampf gegen die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Feuerwaffen, deren Teilen, Zubehör u. Munition verpflichtet habe. Außerdem solle das Gesetz die Mechanismen für die Kontrolle von Feuerwaffen regeln sowie ggf. die entsprechenden Genehmigungen verschärfen.

Bereits im Juli 2022 nahm der Ministerrat, unter Leitung von König Mohammed VI., den Gesetzentwurf an und verwies diesen zur abschließenden Beratung an das Parlament.

Ziel des Gesetzes ist die Modernisierung und Verbesserung des Rechtsrahmens für Schusswaffen für den zivilen Gebrauch, damit dieser mit dem sozialen und technologischen Wandel Schritt halten kann, und zwar durch die Einrichtung eines nationalen elektronischen Registers für Schusswaffen sowie die Organisation und Kontrolle des Verkaufs und des Besitzes verschiedener Schusswaffen. Der Gesetzestext enthält auch Bestimmungen zur Regelung der Ein- und Ausfuhr dieser Waffen aus dem nationalen Hoheitsgebiet.

Das Gesetz regelt auch die Kontrolle der Aus- und Einfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, zivil und militärisch, und von Dienstleistungen, die mit diesen Gütern verbunden sind. Darin werden die Vertreter der Verwaltung in der Sonderkommission für diese Güter und die Modalitäten für die Erteilung, Änderung, Aussetzung und den Widerruf von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen sowie die Bedingungen und Modalitäten für die Ernennung der Beamten festgelegt, die Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes über diese Güter feststellen können.

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