StartGesellschaftMarokko – Urteile gegen Radi und Raissouni erneut bestätigt.

Marokko – Urteile gegen Radi und Raissouni erneut bestätigt.

Haftstrafen von oberstem gericht Marokkos bestätigt.

Kassationsgericht bestätigt Urteile gegen Omar Radi und Soulaimane Raissouni im Berufungsverfahren.

Rabat – Die beiden bekannten Journalisten Omara Radi und Soulaimane Raissouni sind mit ihrer erneuten Berufung gescheitert. Dies bestätigte ihr Anwalt am heutigen Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Das höchste Gericht Marokkos, wies bereits am gestrigen Dienstag (18. Juli 2023) „unsere Berufung zurück und bestätigte die Gefängnisstrafen gegen Omar und Soulaimane“, habe Miloud Kandil erklärt.

Die beiden Journalisten Omar Radi (37) und Soulaimane Raissouni (51) wurden zuletzt im März 2022 im Berufungsverfahren wegen sexueller Übergriffe zu sechs bzw. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Beide hatten die ihnen vorgeworfenen Taten stets bestritten. Auch ihre Verteidiger haben wiederholt bei den Verfahren Unregelmäßigkeiten angemahnt.

Zahlreiche internationale Beobachter sowie auch Amnesty International haben die Verfahren aufmerksam verfolgt und immer wieder von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen, dass zum Ziel habe, die „kritischen Journalisten“ zum Schweigen zu bringen.
Die Behörden haben wiederholt betont, dass beide im Rahmen des allgemeinen Rechts verurteilt worden sind und es keinen Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gebe. Beide sitzen bereits seit 2021 im Gefängnis.

Neben den beiden Urteilen gegen die Hauptangeklagten bestätigte das marokkanische Kassationsgericht auch das Urteil gegen den im Fall Radi mitangeklagten und ebenfalls journalistisch tätigen Imad S. Er wurde im Vergewaltigungsfall Omar Radi zunächst als Zeuge vernommen und geriet dann aber als Mitbeschuldigter auf die Anklagebank. Sein Urteil lautete ein Jahr Haft, wobei sechs Monate abzuleisten gewesen wären. Imad S. hatte es aber vorgezogen das Land zu verlassen und sich der Justiz zu entziehen.

Damit sind die juristischen Möglichkeiten der beiden Männer ausgeschöpft. Es bleibt theoretisch nur ein Gnadengesuch an König Mohammed VI.

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