Marokko – Gesundheitsministerium aktualisiert Einreisebedingungen nochmals.

Besondere Quarantäneregel für MREs mit Einreise aus einem Land der Liste B.

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Gesundheitsministerium
Marokkanisches Gesundheitsministerium

Regelungen zur Quarantäne und akzeptierte COVID-19 Impfstoffe vom marokkanischen Gesundheitsministerium angepasst.

Rabat – Binnen weniger Stunden passen die marokkanischen Behörden die Regeln und Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Marokko an. Am gestrigen späten Abend (Sonntag 11. Juli 2021) wurde die sog. Länder Liste B erweitert. Nun gelten auch für die Länder Frankreich, Portugal und Spanien die strengeren Einreisebedingungen. Darunter auch eine obligatorische Quarantäne. In den letzten 24 Stunden gab es insbesondere von im Ausland lebenden Staatsbürgerinnen und Staatbürger (MRE) Proteste gegen die Quarantäneregel, da diese einen 10-tägigen Aufenthalt in einem vorgeschriebenen Hotel auf Kosten des Einreisenden vorsieht, dies auch für MREs, die häufig über einen eigenen Wohnsitz in Marokko verfügen. Offensichtlich haben die Proteste zu angepassten Regeln geführt. Das marokkanische Gesundheitsministerium aktualisierte das bisherige sog. Gesundheitsprotokoll vom 4. Juli 2021. Nun kommt es auch auf die Staatsangehörigkeit und auf den Impfstoff an.

Neues Gesundheitsprotokoll vom Gesundheitsministerium veröffentlicht.

Das Gesundheitsministerium hat am Montag die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen (Gesundheitsprotokoll) für internationale Reisen aktualisiert. Darin sind insbesondere die zu beachtenden Maßnahmen für die Länder der Liste A und der Liste B sowie die gemeinsamen Maßnahmen sowie die Liste der in Marokko akzeptierten Impfstoffe aufgeführt.

Regelung für Reisende aus einem Land der Liste A:

In einem Dokument, das an mehrere Redaktionen und an die staatliche Nachrichtenagentur MAP versandt wurde, erklärte das Ministerium, dass bei Personen aus Ländern der Liste A, die nicht, nur unvollständig geimpft oder vollständig geimpft sind, entweder eine Bescheinigung erforderlich ist, aus der hervorgeht, dass die Person vollständig mit einem der in Marokko akzeptierten Impfstoffe geimpft ist (Liste der zugelassenen Impfstoffe finden Sie unten), oder ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der weniger als 72 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Einreisezeitpunkt). Zu den Ländern der Liste A gehören alle Staaten der UNO mit Ausnahme derer, die auf Liste B aufgeführt sind.

Regelung für Reisende aus einem Land der Liste B:

Bei Einreise aus einem Land auf der Liste B müssen vollständig geimpfte Personen eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person mit einem der in Marokko zugelassenen Impfstoffe vollständig geimpft ist, sowie einen negativen PCR-Test, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Einreise), so das Dokument des Gesundheitsministeriums.

Für nicht oder unvollständig geimpfte Personen, die aus Ländern der Liste B kommen, ist es notwendig, einen negativen PCR-Test vorzulegen, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Einreisezeitpunkt), und eine kontrollierte Quarantäne von 10 Tagen einzuhalten, auf Kosten des Betroffenen in einer der zuvor von den lokalen Behörden bestimmten Einrichtungen, mit einem PCR-Test am neunten Tag, so das Gesundheitsministerium weiter.

Länderliste B
Quelle marokkanisches Außenministerium – aktualisierte COVID-19 Länderliste B Stand 13. Juli 2021

Besondere Quarantäneregel für MREs mit Einreise aus einem Land der Liste B.

Für marokkanische Staatsbürger oder aus Marokko stammende Personen, die aus den Ländern der Liste B einreisen, so heißt es weiter, wird eine Selbstisolierung (Quarantäne) zu Hause für 5 Tage mit einem Screening-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR) am 5. Tag verlangt.

Weiterhin für alle Reisende geltende Regeln:

Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass Kinder unter 11 Jahren von der PCR-Testung ausgenommen (befreit) sind, unabhängig vom Einreiseland, und fügt hinzu, dass eine Person zwei Wochen nach der letzten notwendigen Dosis (Impfung) als vollständig geimpft gilt.

Für alle Reisende gilt weiterhin das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars für Passagiere, das vor dem Einsteigen online herunterzuladen werden kann (Anm. des Autors: siehe Website der Flughafenbehörde ONDA.ma), welches aber auch an Bord der Flugzeuge oder der Fährschiffe verteilt wird. Dieses muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden, einschließlich der Adresse des Einreisenden (in Marokko) und zweier Telefonnummern, um ihn gegebenenfalls während der zehn Tage nach der Ankunft auf dem nationalen Hoheitsgebiet zu erreichen.

Es gilt für alle die Einhaltung der in Marokko eingeführten Maßnahmen, nämlich das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit, körperliche Distanzierung und Handhygiene, so das Ministerium weiter.

In Marokko zugelassene COVID-19 Impfstoffe:

Was die in Marokko zugelassen und akzeptierten Impfstoffe betrifft, so listet das Ministerium AstraZeneca-SK Bio, Sinopharm, Sputnik, Pfizer/BioNTech, Janssen (Johnson & Johnson), Covishield (Serum Institute of India), Moderna und Sinovac auf.

Einreiseregeln
Quelle marokkanisches Außenministerium – aktualisierte Einreiseregeln und Gesundheitsprotokoll.

 

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