Marokko – Regierung gibt Einreiseregeln ab dem 7. Februar 2022 bekannt.

Zusätzliche Tests an den Flughäfen angekündigt.

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MREs per Flugzeug
Auslandsmarokkaner reisen per Flugzeug nach Marokko

Vollständige Impfung, gültiger Impfpass und PCR-Test nötig.

Rabat – Nur wenige Tage vor der verkündeten Grenzöffnung für die Aus- und Einreise über den Luftweg, gab die marokkanische Regierung, per Pressemeldung und per Veröffentlichungen über die sozialen Medien, die ab dem 7. Februar 2022 geltenden Regeln bekannt. Offensichtlich hat man sich in Rabat darum bemüht, die Anforderungen, insbesondere für das Betreten des marokkanischen Hoheitsgebiets, einfach zu halten.

Das Einreisen ist nur für Personen möglich, die vollständig gegen das Coronavirus SARS-COV 2 geimpft sind und einen gültigen Impfpass vorlegen können. Zusätzlich muss, zum Zeitpunkt des Einstiegs in ein Flugzeug ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (ab Zeitpunkt der Probeentnahme). Die Reisevoraussetzungen werden bei Betreten des Flugzeugs kontrolliert.

Bei Ankunft wird bei jeder Person ein COVID-19 Schnelltest durchgeführt. Darüber hinaus kündigt die Regierung stichprobenartig PCR-Test bei Reisenden an. Die Betroffenen werden entsprechend über das Ergebnis informiert. Alle Tests werden von den Behörden gestellt.

Bei Touristen können die Behörden 48 Stunden nach Ankunft an ihrem Aufenthaltsort oder im Hotel einen weiteren PCR-Test durchführen.

Sollten Personen per Schnelltest oder PCR-Test als positiv Infiziert erkannt werden, gelten die in Marokko vorgeschriebenen Quarantäneregeln zunächst an ihrem Wohnort, die laut Behörden auch streng überwacht werden. Bei an COVID-19 erkrankten Personen wird eine Aufnahme in einem entsprechenden Krankenhaus angeordnet.

Die Regierung fordert alle Besucher des Königreichs, Marokkaner, ausländische Einwohner und Touristen, auf, einen positiven Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieser Maßnahmen zu leisten.

„Die Regierung appelliert erneut an die Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsbewusst zu engagieren und alle Präventionsmaßnahmen strikt einzuhalten, und fordert sie auf, die vorgesehenen Dosen rasch einzunehmen und den Impfplan, insbesondere mit der dritten Dosis, zu vervollständigen, um die erreichten Erfolge zu bewahren und zu einer schrittweisen Rückkehr zum normalen Leben in unserem Land beizutragen.“

Weitere Hinweise von Maghreb-Post ohne Gewähr!

In der Vergangenheit gab es wiederholt mit zeitlichem Verzug weitere Detailregeln durch das Gesundheitsministerium, welches auf Nachfragen regierte, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese erste Information der Regierung, welche sowohl von der Flughafenbehörde ONDA wie auch dem marokkanischen Außenministerium veröffentlicht wurde, nochmals ergänzt wird.

Alle Reisenden sollten weiterhin davon ausgehen, dass Sie bei der Einreise das Gesundheitsformular vorlegen müssen (siehe www.ONDA.ma) inkl. der Kontaktdaten während des Aufenthalts in Marokko. Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass tatsächlich ein gültiger europäischer Impfpass benötigt wird und der gelbe Impfnachweis nicht genügt, da nur der EU-Impfpass mit einem elektronisch lesbaren QR-Code ausgestattet ist. Entsprechend müssen Reisende wahrscheinlich auch die Voraussetzungen für einen gültigen EU-Impfpass erfüllen, d.h. es muss ein gültiger Impfstatus vorhanden sein. Nur so können Sie wahrscheinlich Rückfragen, Probleme oder Diskussionen beim Grenzübertritt vermeiden. Diese letzteren Hinweise sind redaktionelle Ergänzungen als Ableitung aus den bisherigen Erfahrungen. Maghreb-Post gibt aber insgesamt keine Gewähr für die hier erläuterten Hinweise oder redaktionellen Ergänzungen, sondern muss auf die angegebenen offiziellen Quellen hinweisen.

Marokko – Grenzschließung endet am 7. Februar 2022

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