Strafgericht verurteilt alle Angeklagten wegen Mordes (Lynchmord) an Djamel Bensmaïn nach den Waldbränden von 2021 in der Kabylei zum Tode (Todesurteil).
Algier – Der Strafgerichtshof Dar El Beïda (Algier) sprach am gestrigen Donnerstag (24. November 2022) sein Urteil im Gerichtsverfahren gegen 49 Beschuldigte, denen vorgeworfen wurde, Djamel Bensmaïn gemeinschaftlich ermordet zu haben. Der junge Mann wurde im Sommer 2021 nach Auffassung des Gerichts von allen Beschuldigten gemeinschaftlich getötet. Dabei habe es sich, um einen Lynchmord gehandelt. Während der verehrenden Waldbränden 2021 in der Kabylei (Nordwesten Algerien) ging die Regierung von Brandstiftung aus und beschuldigte offen Personen aus der Freiheitsbewergung der Kabylen und Marokko Urheber zu sein. In dieser aufgeheizten Stimmung machten 49 Bewohner eines Dorfes Djamel Bensmaïn als einen mutmaßlichen Brandstifter aus und töteten ihn. Der Lynchmord im august 2021 war besonders grausam und hat die Bevölkerung schockiert. Nach den bisher bekannten Beschreibungen, wurde Djamel Bensmaïn bei lebendigem Leib verbrannt und seine Leiche anschließend geschändet.
Todesstrafe wegen Mordes
Wie die staatliche Nachrichtenagentur APS unter Berufung auf die zuständige Staatsanwaltschaft berichtete, erhielten nun alle 49 Beschuldigten die Todesstrafe.
„Gemäß Artikel 11 der Strafprozessordnung informiert der Generalstaatsanwalt beim Gerichtshof von Algier die Öffentlichkeit darüber, dass die erstinstanzliche Strafkammer desselben Gerichts am Donnerstag, den 24. November 2022, ein erstinstanzliches Urteil im Mordfall Djamel Bensmaïn gefällt hat, in dem 49 Angeklagte zum Tode verurteilt wurden. Die Angeklagten wurden wegen vorsätzlichen Mordes und Lynchens von Djamel Bensmaïn sowie vorsätzlicher Brandstiftung, die zum Tod mehrerer Menschen führte, angeklagt“, so die Nachrichtenagentur APS.
Die Angeklagten wurden wegen weiterer Anklagepunkte angeklagt, darunter die Begehung terroristischer und subversiver Handlungen gegen die Sicherheit des Staates und die nationale Einheit, die Beteiligung an einem vorsätzlichen Mord mit Vorsatz und Heimtücke, die Anstiftung zur Gewalt gegen Angehörige der öffentlichen Sicherheitskräfte, die Anstiftung zur Diskriminierung und die Verbreitung von Hassreden sowie weitere Anschuldigungen, ergänzt die Nachrichtenagentur.
Weitere Urteile gefällt.
Das erstinstanzliche Strafgericht in Dar El Beïda verurteilte heute Morgen 28 weitere Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei (02) und zehn (10) Jahren, verbunden mit Geldstrafen zwischen 100.000 und 200.000 algerische Dinar DA. Weitere 17 Angeklagten wurden freigesprochen.
Wahrscheinliche Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Haft.
Das algerische Strafrecht sieht bei Mord weiterhin die Todesstrafe vor. Doch seit 1993 ist diese in dem nordafrikanischen Land nicht mehr vollstreckt worden. Defacto besteht ein Moratorium, weshalb damit zu rechnen ist, dass die Todesurteile in eine lebenslange Haft umgewandelt werden.