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Marokko – Ansturm auf Melilla führt zu 11 Monate Haft für 33 Angeklagte

Zweites Verfahren gegen mutmaßliche Organisatoren beginnt gerade.

Erstes Verfahren gegen Teilnehmer des Ansturms von Migranten auf die Befestigungsanlagen von Melilla beendet.

Nador – Das Strafgericht hat sein Urteil gegen die ersten 33 Personen gefällt, die sich wegen des Ansturms von Migranten auf die Grenzanlagen zu Melilla verantworten mussten. 11 Monate Gefängnis für jeden der Angeklagten, bestätigte ein Mitglied ihres Verteidigungsteams gegenüber marokkanischen Medien nach der Urteilsverkündung von 19. Juli 2022. Eine zweite Gruppe Migranten, die mutmaßlich beteiligt gewesen waren wird vom Strafgericht in Kürze abgeschlossen.

Diese erste Gruppe gehörte zu den 65 Migranten, die nach den gewaltsamen Angriffen am Grenzübergang Barrio Chino (Beni Ensar), Grenzübergang zur spanischen Enklave Melilia an der marokkanischen Mittelmeerküste, festgenommen wurden.

Auf der Grundlage der von der Gendarmerie und der Polizei durchgeführten Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem Anklage wegen „Beleidigung von Amtsträgern”, „Gewalt gegen die Ordnungskräfte oder illegales Eindringen in das Staatsgebiet” erhoben.

Fünf marokkanische Pflichtverteidiger bemühten sich um die Angeklagten.

Die Anhörung war von den Plädoyers der Verteidigung geprägt. „Wir haben rechtliche und humanitäre Argumente vorgebracht”, berichtete Mbarek Bouirig, einer der fünf Anwälte der Angeklagten.

Wir argumentierten, dass die Beweismittel nicht genau genug seien, um die Täter zu benennen”, fügte er hinzu. Die ermittelnden Beamten berichteten nur über den Überfall, ohne anzugeben, ob einer der Angeklagten tatsächlich Gewalttaten begangen bzw. ausgeführt habe. Das Gleiche gilt für die Nebenkläger, die ihre Angreifer nicht genau identifizieren konnten.

Der andere Schwerpunkt der Auseinandersetzung waren die Protokolle. „Viele behaupteten, dass ihre Fingerabdrücke auf Abschriften zu finden seien aber sie hätten diese nicht gesehen und deren Inhalt sei ihnen nicht vorgelesen worden”, sagte er.

„Der Anwalt sei der Ansicht, dass die Angeklagten Asylstatus haben. Sie können nicht beschuldigt werden, das Land illegal betreten zu haben.

Migration ist ein Grundrecht. Alle Lebewesen, auch Vögel, wandern, wenn die Bedingungen ihr Überleben nicht mehr erlauben. Diese Menschen sind vor Krieg, Hungersnöten und Epidemien geflohen”, sagte Anwalt Bouirig.

In diesem Fall trat die Generaldirektion für nationale Sicherheit DGSN als Nebenkläger auf. Sie wurde von einem Anwalt vertreten, der den Opfern vor den Strafverfolgungsbehörden zur Seite gestellt wurde.

Zweites Verfahren gegen mutmaßliche Organisatoren beginnt gerade.

Das zweite Verfahr hat gerade erst begonnen. Dieser zweite Prozess findet vor der Strafkammer des Berufungsgerichts in Nador statt. Etwa 30 Personen sind daran beteiligt. Sie werden aus schwerwiegenderen Gründen angeklagt (kriminelle Bande, Freiheitsberaubung, usw.). Die Anklagen beziehen sich nicht nur auf die Erstürmung von Melilla am 24. Juni, sondern auch auf die Zusammenstöße am Tag zuvor in Mont Gourougou. Auch hier gehören Mitglieder der Sicherheitskräfte zu den Nebenklägern.

Eine erste Anhörung fand am 13. Juli statt. Das Gericht beschloss den Fall auf Mittwoch, den 27. dieses Monats, zu vertagen.

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