Behörden geben Gesundheitsprotokoll für die Einreise bekannt und achten auf Einhaltung.
Rabat – Ab dem kommenden Montag, 7. Februar 2022, ist die Aus- und Einreise von und nach Marokko teilweise wieder möglich. Das nordafrikanische Königreich hat sich wieder für Touristen, Geschäftsreisende und im Ausland lebende Staatsbürger geöffnet, sofern diese über den Luftweg, also per Flugzeug, Aus- oder Einreisen möchten. Über den Landweg und vor allem per Fähre ist die Aus- und Einreise weiterhin nicht möglich. Seit dem 29. November 2021 waren die Landesgrenzen im Zusammenhang mit der Verbreitung der Coronavirus Omicron Mutation geschlossen worden. Noch immer ist die Sorge in Marokko groß, dass die sich gerade abschwächenden Werte für SARS-COV 2 Neuinfektionen durch eine hohe Besucherzahl wieder ansteigen könnten. Daher hat man hohe Reisehürden aufgestellt und ein entsprechende sog. Gesundheitsprotokoll bekanntgegeben, an das man sich zuhalten hat.
Es gelten folgende Einreiseregeln:
Die Aus- und vor allem die Einreise ist nur möglich, wenn die betreffende Person sich gegen das Coronavirus SARS-COV 2 hat vollständig impfen lassen. Alle Reisenden, die in das Land einreisen wollen, müssen vor dem Betreten des Flugzeugs einen Impfpass und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus ist ein Gesundheitsformular (Fiche sanitaire du passager) vorzulegen, dass man als Vordruck auf der Webseite der Flughafenbehörde www.ONDA.de herunterladen kann. Je nach Fluggesellschaft bekommt man es auch an Board zur Verfügung gestellt.

Wann gilt eine Person als vollständig geimpft bzw. wann ist der Impfpass gültig:
Impfpass, der den Erhalt der 3. Dosis bestätigt oder Impfpass, der den Erhalt der 2. Dosis bestätigt (oder den Erhalt der 1. Einzeldosis des J&J-Impfstoffs) mit einem zeitlichen Abstand von weniger als 4 Monaten.
Passagiere, die nur mit der zweiten Dosis (oder der Dosis der 1. des J&J-Impfstoffs) geimpft sind, bei denen die Impfung aber länger als 4 Monate zurück liegt und sich vor mehr als 4 Monaten mit COVID-19 infiziert haben (also geimpft und genesen)
Geimpfte die vor weniger als 28 Tagen geimpft wurden, müssen zusätzlich zu ihrem Impfpass: Ergebnis einer PCR (oder eines schnellen Antigen-Tests) vorlegen, das dokumentiert, dass die Person krank war; ZUSÄTZLICH zu Ärztliche Bescheinigung der Genesung oder alternativ ein negativer PCR-Test.
- Bei der Einreise müssen sich alle Personen an den Flughäfen einem obligatorischen Corona – Schnelltests unterziehen.
- Es werden PCR-Tests für zufällig ausgewählte Gruppen von Reisenden nach ihrer Ankunft durchgeführt. Die Betroffenen werden zu einem späteren Zeitpunkt über die Ergebnisse informiert. In diesem Zusammenhang werden „alle für den Erfolg dieser Operationen erforderlichen Ausrüstungen und personellen, gesundheitlichen, sicherheitstechnischen und administrativen Mittel bereitgestellt.“
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Behörden einen zusätzlichen Test im Hotel oder in der Unterkunft für Touristen nach 48 Stunden nach ihrer Einreise in das Staatsgebiet durchzuführen.
Die Einführung von Sondermaßnahmen für positive Fälle:
- Die Verpflichtung für normale positive Fälle, sich an ihren Wohnorten gesundheitlich zu isolieren und sie gleichzeitig einer sorgfältigen Überwachung zu unterziehen.
- Die Überweisung von schwierigen und kritischen positiven Fällen an Krankenhäuser, um die notwendige Behandlung zu erhalten.
Sonderfall Kinder:
- Kinder unter 6 Jahren: Freier Zugang ohne jegliche Bedingungen.
- Kinder im Alter von 6 Jahren und unter 18 Jahren:
Negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist;
Antigen-Schnelltest bei der Ankunft.
